Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 23-22214
Grunddaten
- Betreff:
-
Hafenbetriebsgesellschaft Braunschweig mbH Wirtschaftsplan 2024 und Rücklagenbildung 2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung
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Entscheidung
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02.11.2023
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„1. Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung
a) der Hafenbetriebsgesellschaft Braunschweig mbH werden angewiesen,
b) der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH werden angewiesen, die Geschäftsführung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH zu veranlassen, in der Gesellschafterversammlung der Hafenbetriebsgesellschaft Braunschweig mbH
folgenden Beschluss zu fassen:
Der Wirtschaftsplan 2024 in der vom Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 10. Oktober 2023 empfohlenen Fassung wird festgestellt.
2. Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH werden angewiesen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Einstellung eines Betrages in Höhe von 150.000 € aus dem Jahresüberschuss der Hafenbetriebsgesellschaft Braunschweig mbH für das Geschäftsjahr 2023 in andere Gewinnrücklagen wird zugestimmt.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
Zu. 1.
Die Gesellschaftsanteile an der HBG werden in Höhe von 94,9 % von der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH (SBBG) und in Höhe von 5,1 % von der Stadt Braunschweig gehalten.
Die Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan der HBG obliegt gemäß § 12 Ziffer 3 des Gesellschaftsvertrages der Gesellschafterversammlung. Der Aufsichtsrat hat den Wirtschaftsplan 2024 in seiner Sitzung am 10. Oktober 2023 empfohlen.
Nach § 12 Ziffer 5 des Gesellschaftsvertrages der SBBG unterliegt die Stimmabgabe in der Gesellschafterversammlung der HBG der Entscheidung durch die Gesellschafterversammlung der SBBG.
Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreter in den Gesellschafterversammlungen der HBG und der SBBG herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Ziffer 1 Buchstabe a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der aktuellen Fassung entscheidet hierüber der Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung.
Der Wirtschaftsplanentwurf 2024 weist einen Überschuss von 461,9 T€ aus.
Die Vergleichszahlen 2022 bis 2024 stellen sich wie folgt dar:
| Angaben in T€ | Ist | Plan | Prognose | Plan |
1 | Umsatzerlöse | 20.453,5 | 22.238,2 | 18.787,5 | 19.745,2 |
1a | %-Vergleich zum Vorjahr/Plan |
| + 8,7 %/ | - 8,1 %/ | + 5,1 % |
2 | Sonstige betriebliche Erträge | 813,6 | 804,1 | 980,9 | 970,8 |
2a | davon |
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3 | Gesamtleistung (Summe 1 + 2) | 21.267,1 | 23.042,3 | 19.768,4 | 20.716,0 |
4 | Materialaufwand | -15.643,2 | -17.035,7 | -14.432,2 | -14.811,2 |
5 | Personalaufwand | -2.433,6 | -2.790,6 | -2.633,7 | -2.790,0 |
6 | Abschreibungen | -644,7 | -745,2 | -589,3 | -685,7 |
7 | Sonstige betriebliche Aufwendungen | -1.977,2 | -1.984,1 | -1.599,0 | -1.888,4 |
8 | Betriebsergebnis (Summe 3 bis 7) | 568,4 | 486,7 | 514,2 | 540,7 |
9 | Zins-/Finanzergebnis | -13,7 | -39,2 | -23,5 | -28,4 |
10 | Steuern vom Einkommen und | -0,8 | -0,8 | -0,8 | -0,8 |
11 | Ergebnis nach Steuern (Summe 8 bis 10) | 553,9 | 446,7 | 489,9 | 511,5 |
12 | Sonstige Steuern | -64,2 | -33,5 | -49,6 | -49,6 |
13 | Jahresergebnis (Summe 11 + 12) | 489,7 | 413,2 | 440,3 | 461,9 |
*) Prognosedaten Stand 31.07.2023
Der Wirtschaftsplanentwurf 2024 ist unter der Annahme einer weiterhin schwachen Umsatzentwicklung erstellt worden, so dass die Planwerte im Vergleich zu den Prognosewerten 2023 zwar angehoben, im Vergleich zur Vorjahresplanung allerdings um 2,5 Mio. € gemindert worden sind. Berücksichtigt sind entsprechend der Vorgehensweise in den Vorjahren geplante Preisanpassungen, die der Aufsichtsrat ebenfalls in seiner Sitzung am 10. Oktober 2023 beschlossen hat.
Der Materialaufwand ist korrespondierend zu den Umsatzerlösen angepasst worden. Es wird erwartet, dass die Energiepreise auf dem Niveau von 2023 bleiben.
Bei dem Personalaufwand wurde mit Gehaltssteigerungen von 200 € zzgl. einem Plus von 5,5 % kalkuliert. Neueinstellungen sind nicht geplant. Die Planwerte 2023 und 2024 sind nahezu identisch, weil für 2023 ursprünglich eine Aufstockung der Mitarbeiterzahl von 44 auf 47 vorgesehen war, die nicht umgesetzt worden ist.
Die Abschreibungen wurden im Vergleich zum Plan 2023 um rd. 60 T€ verringert.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten im Wesentlichen die Betriebs- sowie die Instandhaltungskosten und sind um rd. 96 T€ gemindert worden. Enthalten ist bei der Gebäudeinstandhaltung die Dachsanierung der Zuckerhalle, die ursprünglich bereits 2021 vorgesehen war.
Die Zinsen beinhalten Darlehenszinsen sowie die Aufzinsung von Rückstellungen.
Seit dem Jahr 2017 ist die HBG in den bei der SBBG im Versorgungs- und Verkehrsbereich bestehenden steuerlichen Querverbund einbezogen. Entsprechend sind seit dem Geschäftsjahr 2017 grundsätzlich keine Ertragsteuern mehr zu zahlen. Bei dem Betrag in Höhe von 0,8 T€ handelt es sich um Steuerbeträge, die aufgrund der von der SBBG an die Stadt Braunschweig zu zahlende Garantiedividende anfallen und durch die HBG zu entrichten sind.
Die sonstigen Steuern beinhalten Grund- und Kfz-Steuern.
Der Finanzplan sieht für das Jahr 2024 Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen in einem Umfang von 2.955,0 T€ vor. Hiervon entfallen die größten Einzelpositionen mit 570,0 T€ auf die Ersatzbeschaffung des Reachstackers sowie mit 1.000,0 T€ auf die Erweiterung des Containerterminals.
Zur Finanzierung erforderliche Darlehensaufnahmen sowie Entnahmen aus dem Cashpool werden mit der Verwaltung/AG Treasury abgestimmt.
Auch für 2023 ist eine Rücklagenbildung in Höhe von 150.000 € vorgesehen.
Zu 2.
Der zwischen der HBG und der SBBG abgeschlossene Gewinnabführungsvertrag ist seit dem Geschäftsjahr 2017 wirksam. Demnach ist grundsätzlich der von der HBG erwirtschaftete Gewinn vollständig an die SBBG abzuführen. Die HBG kann jedoch mit Zustimmung der SBBG Beträge aus dem Jahresüberschuss in andere Gewinnrücklagen einstellen, sofern dies handelsrechtlich zulässig und bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung wirtschaftlich begründet ist.
Die HBG beabsichtigt in den Finanzplanjahren bis 2027 weitere Investitionen vorzunehmen. U. a. sind weiterhin die Erweiterung des Containerterminals und die vorgeschriebene Überdachung der Umschlagsanlage für Schüttgut geplant. Diese Maßnahmen rechtfertigen aus objektiver unternehmerischer Sicht, dass hierfür Rücklagen gebildet werden. Diese Auffassung wurde vom Finanzamt im Rahmen einer verbindlichen Auskunft bestätigt. Insofern ist es wie bereits in den vergangenen Jahren vorgesehen, dass die SBBG auch einer Rücklagenbildung 2023 zustimmt. Bei einem prognostizierten Jahresergebnis 2023 in Höhe von 440,3 T€ würde sich danach noch eine Ausschüttung in Höhe von 290,3 T€ an die SBBG ergeben.
Der Wirtschaftsplan 2024 der Hafenbetriebsgesellschaft Braunschweig mbH ist beigefügt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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416,8 kB
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