Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 23-22240

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Die Vertreterin der Stadt in der Gesellschafterversammlung wird angewiesen,

den Wirtschaftsplan 2024 der Braunschweig Zukunft GmbH in der vom Aufsichtsrat in

seiner Sitzung am 1. November 2023 gebilligten Fassung zu beschließen.“
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Der Wirtschaftsplan wird nach § 14 Buchst. d.) des Gesellschaftsvertrages der Braunschweig

Zukunft GmbH (BZG) von der Gesellschafterversammlung beschlossen.

 

Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreterin in der Gesellschafterversammlung der

BZG herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich.

 

Gemäß § 6 Ziff. 1 lit. a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der aktuellen Fassung

entscheidet hierüber der Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung.

 

Der Aufsichtsrat der BZG wird den Wirtschaftsplan 2024 in der als Anlage vorgelegten

Fassung in seiner Sitzung am 1. November 2023 beraten. Über das Ergebnis wird mündlich

in der FPDA-Sitzung berichtet.

 

Der vorgelegte Wirtschaftsplan 2024 der BZG sieht bei Gesamterträgen in Höhe von 738.300 € und Gesamtaufwendungen von Höhe von 3.421.400 € einen Fehlbetrag von 2.683.100 € (Vorjahr: 2.523.300 €) vor, der von der Stadt auszugleichen ist. Im Einzelnen:

 

 

Gegenüber dem Vorjahresplan ergeben sich höhere Umsatzerlöse, da für das Projekt „W.IN“ weitere bzw. höhere Fördermittel veranschlagt werden können.

Insbesondere im Bereich der Innovationsförderung beabsichtigt die BZG neben der Fortsetzung bisheriger Projekte die Durchführung neuer Projekte, so z. B. das zukünftig für alle zwei Jahre geplante „Startup-Festival“. Dies führt zu steigenden Materialaufwendungen, die nur zum Teil durch Fördermittel und/oder durch Kostenbeteiligungen partizipierender Partner kompensiert werden können.

 

Beim Personalaufwand ist ebenfalls ein Anstieg veranschlagt aufgrund der neuen Projekte sowie ferner aufgrund Höherstufungen und Tarifsteigerungen.

 

Im Doppelhaushalt 2023/2024 der Stadt sind für das Jahr 2024 2.717.600 € veranschlagt (gemäß der letztjährigen Mittelfristplanung der BZG). Der nunmehr vorgelegte Wirtschaftsplan 2024 der BZG sieht einen Fehlbetrag vor, der um rd. 34,5 T€ unter diesem Betrag liegt. Ein Beitrag zur Globalen Minderausgabe 2024 ist somit enthalten.

 

Der Finanzplan 2024 sieht geringfügige Investitionen (Neu- und Ersatzbeschaffungen von

Betriebs- und Geschäftsausstattung) im Umfang von 10,5 T€ vor.

 

Als Anlage ist der Wirtschaftsplan 2024 der Gesellschaft beigefügt.

 


 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise