Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 23-22241

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Die Vertreter und Vertreterinnen der Stadt in der Gesellschafterversammlung der 
Braunschweig Stadtmarketing GmbH werden angewiesen folgende Beschlüsse zu fassen:

 

 1. Der Wirtschaftsplan 2024 in der vom Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 13. Oktober 2023   
     gebilligten Fassung wird festgestellt.

 

 2. Die unter Ziffer 2 genannten Änderungen des Gesellschaftsvertrages werden    
     beschlossen.“
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zu 1.:


Die Stadt Braunschweig ist alleinige Gesellschafterin der Braunschweig Stadtmarketing

GmbH (BSM). Gem. § 17 des Gesellschaftsvertrages der BSM ist für jedes Geschäftsjahr ein

Wirtschaftsplan aufzustellen, dessen Feststellung nach § 13 Abs. 1 lit. b) der

Gesellschafterversammlung obliegt.

 

Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der

BSM herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gem. § 6 Ziffer 1 lit. a) der

Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der aktuellen Fassung entscheidet hierüber der

Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung.

 

Der Aufsichtsrat der BSM hat dem Wirtschaftsplan 2024 in der in der Anlage vorgelegten

Fassung in seiner Sitzung am 13. Oktober 2023 zugestimmt.

 

Für das Wirtschaftsjahr 2024 werden Gesamterträge in Höhe von 2.910.300 € und

Gesamtaufwendungen in Höhe von 6.476.400 € erwartet, sodass sich ein Fehlbetrag von

3.566.100 € ergibt.

 

Unter Berücksichtigung einer Entnahme aus der Kapitalrücklage in Höhe

von 728.300 € wird ein Zuschussbedarf für die Stadt von 2.837.800 € dargestellt. Im Doppelhaushalt 2023/2024 der Stadt Braunschweig stehen für das Wirtschaftsjahr 2024 für die BSM Mittel in Höhe von 2.899.300 € zur Verfügung. Der nun im Plan 2024 dargestellte Einlagebetrag von 2.837.800 € liegt darunter. Somit ist ein Beitrag zur Globalen Minderausgabe 2024 enthalten.

 

 

Die Kapitalrücklage beträgt zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2022 (abzgl. des Jahresfehlbetrages 2022) 908.933,05 €. Sie resultiert aus kumulierten verbliebenen Einlagebeträgen der Gesellschafterin Stadt Braunschweig aus den vergangenen Jahren. Die Prognose für das Wirtschaftsjahr 2023 geht gegenüber der Planung 2023 von einem verbesserten Ergebnis 2023 aus, so dass in diesem Wirtschaftsjahr nur eine Entnahme aus der Kapitalrücklage von 162.200 € erforderlich wird und somit die für das Jahr 2024 geplante Entnahme von 728.300 € möglich ist.

 

Gegenüber den Vorjahren wird mit folgenden Erträgen und Aufwendungen

geplant:

 

 

Der Wirtschaftsplan 2024 ist zum einen geprägt von reduzierten Umsatzerlösen, resultierend aus einer vorsichtigen Einschätzung der Ergebnisse aus der Neuausschreibung der städtischen Werbenutzungsrechte (der derzeitige Werbenutzungsvertrag läuft zum 30. Juni 2024 aus).

 

Zum anderen ist eine Steigerung der veranschlagten Personalaufwendungen evident, begründet mit Stellenhöherbewertungen, einer hohen tariflichen Personalkostenentwicklung, Stellenneubesetzungen sowie insbesondere aufgrund einer frühzeitigen Personalentwicklung für die Vorbereitung der Großprojekte Tag der Niedersachsen 2026 sowie Internationaler Hanse-Tag und Gauß-Jahr im Jahr 2027.

 

Im Finanzplan 2024 der BSM sind lediglich Investitionen in Höhe von 25 T€ vorgesehen, die

aus vorhandener Liquidität finanziert werden sollen.

 

Der Wirtschaftsplan 2024 der Haus der Wissenschaft Braunschweig GmbH (HdW) ist der

Wirtschaftsplanung der BSM beigefügt, da ein Teil der Festbetragseinlage der Stadt an die

BSM (165,5 T€, enthalten in obiger Tabelle als Abschreibungen auf Finanzanlagen) an diese

Tochtergesellschaft (rd. 25 % Anteil) weitergegeben wird.

 

Der Wirtschaftsplan 2024 der HdW ist unter Berücksichtigung der Einlagen der

Gesellschafter und einer geplanten Entnahme aus dem Kapitalvermögen (Ausgleich aus der der Kapitalrücklage) in Höhe von 40,5 T€ ausgeglichen (Hinweis: Zum Bilanzstichtag
31. Dezember 2022 verfügte die HdW über eine Kapitalrücklage von 125.200,24 €. Der Wirtschaftsplan 2023 veranschlagt eine Entnahme von 15,5 T€, so dass für das Wirtschaftsjahr 2024 eine Entnahme aus dem Kapitalvermögen in Höhe von 40,5 T€ möglich wird).


Zu 2.:

 

Änderungen des Gesellschaftsvertrages bedürfen gem. § 13 Abs. 1 lit. a) eines Beschlusses

der Gesellschafterversammlung der Braunschweig Stadtmarketing GmbH.

 

Gemäß § 6 Ziffer 1 lit. a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der aktuellen Fassung

wurde die Zuständigkeit auch hierfür für die Dauer der laufenden Wahlperiode auf den FPDA

übertragen.

 

§ 5 Abs. 3 bis 5 des Gesellschaftsvertrages der BSM regeln u. a. die Höhe der

Festbetragseinlage. Auf Basis der Wirtschaftsplanung 2024 ist eine Anpassung der

Festbetragseinlage auf 2.663.400 € erforderlich. Die variable Einlage (174.400 €) bleibt unverändert.

 

Vertrags-

bestimmung

 

Alte Fassung

 

Neue Fassung

 

§ 5 ( 3 )

 

Der Gesamtbetrag der Festbetragseinlage beträgt je Geschäftsjahr 2.233.500 (in Worten: Zweimillionenzweihundert
dreiundreißigtausendundfünfhundert Euro).

 

 Der Gesamtbetrag der Festbetragseinlage be-     

 gt je Geschäftsjahr 2.663.400 € (in Worten:    

 zweimillionensechshundertdreiundsechzig

 tausendundvierhundert Euro).

 

§ 5 ( 4 a)

 

Die Einzahlungen der Stadt Braunschweig bestehen in einer beschränkten Festbetragseinzahlung bis zu einer Höhe von 2.233.500 (in Worten: zweimillionenzweihundertdreiundreißigtausendundfünfhundert Euro). und in einem zusätzlich zu entrichtenden variablen Einlagenbetrag (gemäß
§ 5 Abs. 4 (b) (d) dieser Satzung). Die variable Einlage wird durch einen mit einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen gefassten Beschluss der Gesellschafterversammlung angefordert.

 

 Die Einzahlungen der Stadt Braunschweig be- 

 stehen in einer beschränkten Festbetragsein-

 zahlung bis zu einer Höhe von 2.663.400 € (in   

 Worten: zweimillionensechshundertdreiundsechzig
tausendundvierhundert Euro) und in einem zusätzlich zu entrichtenden variablen
Einlagenbetrag (gemäß § 5 Abs. 4 (b) (d) dieser Satzung). Die variable Einlage wird durch einen mit einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen gefassten Beschluss der Gesellschafterversammlung angefordert.

 

§ 5 ( 5 )

 

Die Festbetragseinlage von 2.233.500 € (in Worten: zweimillionenzweihundertdreiund
dreißigtausendundfünfhundert Euro) wird in zwölf monatlichen Teileinlagen von 186.125 € von Januar bis Dezember im Voraus zur Zahlung fällig.

 

  Die Festbetragseinlage von 2.663.400 € (in

  Worten:  
zweimillionensechshundertdreiundsechzig
tausendundvierhundert Euro) wird in zwölf monatlichen Teileinlagen von 221.950 € von Januar bis Dezember im Voraus zur Zahlung  

llig.

 

Die Wirtschaftspläne 2024 der Braunschweig Stadtmarketing GmbH und der Haus der

Wissenschaft Braunschweig GmbH sind als Anlagen beigefügt.


 

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Anlagen

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