Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 23-22242

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Der Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Grundstücksgesellschaft

Braunschweig mbH wird angewiesen, den Wirtschaftsplan 2024 in der vom Aufsichtsrat in

seiner Sitzung am 10. Oktober 2023 empfohlenen Fassung zu beschließen.“
 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:


Die Stadt Braunschweig ist alleinige Gesellschafterin der Grundstücksgesellschaft

Braunschweig mbH (GGB). Gem. § 12 des Gesellschaftsvertrages der GGB ist für jedes

Geschäftsjahr ein Wirtschaftsplan aufzustellen, dessen Feststellung nach § 11 d) der

Gesellschafterversammlung obliegt.

 

Um eine Stimmbindung des städtischen Vertreters in der Gesellschafterversammlung der

GGB herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gem. § 6 Ziffer 1 lit. a) der

Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der aktuellen Fassung entscheidet hierüber der

Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung.

 

Der Aufsichtsrat der GGB hat dem Wirtschaftsplan 2024 in der in der Anlage vorgelegten

Fassung in seiner Sitzung am 10. Oktober 2023 zugestimmt.

 

Der Wirtschaftsplan 2024 weist bei Erträgen von 6.555.000,00 € und Aufwendungen von

insgesamt 8.527.940,00 € einen Fehlbetrag von 1.972.940,00 € aus (Vorjahr:

1.335.665,00 €).

 

Im Vergleich zu den Daten der Vorjahre stellen sich die Planzahlen wie folgt

dar:

 

 

Gegenüber der Vorjahresplanung 2023 und dem abgeschlossenen Wirtschaftsjahr 2022 ist das Wirtschaftsjahr 2024 geprägt von Flächenveräußerungen, insbesondere von Gewerbeflächen. Dies führt zum einen zu einem starken Anstieg bei den voraussichtlichen Umsatzerlösen und zum anderen zu aufwandswirksamen (negativen) Bestandsveränderungen von Grundstücken sowie zu höheren Rückstellungsverpflichtungen für künftig noch entstehende (Endausbau-)Kosten (siehe Materialaufwand).

 

Wie schon im Plan 2023 sind auch für das Jahr 2024 höhere Personalaufwendungen veranschlagt resultierend aus der Geschäftserweiterung der Gesellschaft. Im Laufe des Jahres 2024 ist die Einstellung von drei Mitarbeitenden beabsichtigt.

 

Die im Wirtschaftsjahr 2024 vorgesehenen Investitionen sollen zum Teil über

Kreditaufnahmen finanziert werden (s. u.), daher werden höhere Zinsaufwendungen

veranschlagt.

 

Die Finanzplanung 2024 sieht Investitionen von insgesamt 17,5 Mio. € vor. Insbesondere sind Maßnahmen im Rahmen des Grunderwerbes für das Baugebiet Feldstraße-Süd berücksichtigt.
 

Der Mittelbedarf soll voraussichtlich durch vorhandene eigene Liquidität sowie durch eine Kreditaufnahme über die Stadt Braunschweig („Experimentierklausel“) in Höhe von 15 Mio. € gedeckt werden.

 

Der prognostizierte Fehlbetrag 2024 soll in Höhe von 769,0 T€ durch die noch vorhandenen Gewinnvorträge aus Vorjahren ausgeglichen werden. Der verbleibende Fehlbetrag in Höhe von 1.203,9 T€ ist durch die Stadt Braunschweig auszugleichen. Im Doppelhaushalt 2023/2024 der Stadt Braunschweig sind für das Haushaltsjahr 2024 1.549,0 T€ eingeplant worden. Mittel stehen somit zur Verfügung und die Gesellschaft erbringt einen Beitrag zur Globalen Minderausgabe 2024.

 

In der Anlage ist der Wirtschaftsplan 2024 der GGB beigefügt.

 

 


 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Erläuterungen und Hinweise