Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 23-22242
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundstücksgesellschaft Braunschweig mbH - Wirtschaftsplan 2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; DEZERNAT VII - Finanz- und Feuerwehrdezernat
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung
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Entscheidung
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02.11.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Stadt Braunschweig ist alleinige Gesellschafterin der Grundstücksgesellschaft
Braunschweig mbH (GGB). Gem. § 12 des Gesellschaftsvertrages der GGB ist für jedes
Geschäftsjahr ein Wirtschaftsplan aufzustellen, dessen Feststellung nach § 11 d) der
Gesellschafterversammlung obliegt.
Um eine Stimmbindung des städtischen Vertreters in der Gesellschafterversammlung der
GGB herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gem. § 6 Ziffer 1 lit. a) der
Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der aktuellen Fassung entscheidet hierüber der
Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung.
Der Aufsichtsrat der GGB hat dem Wirtschaftsplan 2024 in der in der Anlage vorgelegten
Fassung in seiner Sitzung am 10. Oktober 2023 zugestimmt.
Der Wirtschaftsplan 2024 weist bei Erträgen von 6.555.000,00 € und Aufwendungen von
insgesamt 8.527.940,00 € einen Fehlbetrag von 1.972.940,00 € aus (Vorjahr:
1.335.665,00 €).
Im Vergleich zu den Daten der Vorjahre stellen sich die Planzahlen wie folgt
dar:

Gegenüber der Vorjahresplanung 2023 und dem abgeschlossenen Wirtschaftsjahr 2022 ist das Wirtschaftsjahr 2024 geprägt von Flächenveräußerungen, insbesondere von Gewerbeflächen. Dies führt zum einen zu einem starken Anstieg bei den voraussichtlichen Umsatzerlösen und zum anderen zu aufwandswirksamen (negativen) Bestandsveränderungen von Grundstücken sowie zu höheren Rückstellungsverpflichtungen für künftig noch entstehende (Endausbau-)Kosten (siehe Materialaufwand).
Wie schon im Plan 2023 sind auch für das Jahr 2024 höhere Personalaufwendungen veranschlagt resultierend aus der Geschäftserweiterung der Gesellschaft. Im Laufe des Jahres 2024 ist die Einstellung von drei Mitarbeitenden beabsichtigt.
Die im Wirtschaftsjahr 2024 vorgesehenen Investitionen sollen zum Teil über
Kreditaufnahmen finanziert werden (s. u.), daher werden höhere Zinsaufwendungen
veranschlagt.
Die Finanzplanung 2024 sieht Investitionen von insgesamt 17,5 Mio. € vor. Insbesondere sind Maßnahmen im Rahmen des Grunderwerbes für das Baugebiet Feldstraße-Süd berücksichtigt.
Der Mittelbedarf soll voraussichtlich durch vorhandene eigene Liquidität sowie durch eine Kreditaufnahme über die Stadt Braunschweig („Experimentierklausel“) in Höhe von 15 Mio. € gedeckt werden.
Der prognostizierte Fehlbetrag 2024 soll in Höhe von 769,0 T€ durch die noch vorhandenen Gewinnvorträge aus Vorjahren ausgeglichen werden. Der verbleibende Fehlbetrag in Höhe von 1.203,9 T€ ist durch die Stadt Braunschweig auszugleichen. Im Doppelhaushalt 2023/2024 der Stadt Braunschweig sind für das Haushaltsjahr 2024 1.549,0 T€ eingeplant worden. Mittel stehen somit zur Verfügung und die Gesellschaft erbringt einen Beitrag zur Globalen Minderausgabe 2024.
In der Anlage ist der Wirtschaftsplan 2024 der GGB beigefügt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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441,5 kB
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