Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 23-21968-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Beschluss vom 31. August 2023 (Anregung gemäß § 94 Abs. 3 NKomVG):

 

Die Verwaltung möge prüfen, inwieweit in diesem Kurvenbereich die Sicherheit für Fußnger und Radfahrer mit baulichen Maßnahmen erhöht werden kann.

 

Stellungnahme der Verwaltung zu dem geändert beschlossenen Antrag Drs-Nr. 23-21968:

 

Die Verwaltung hat den Kreuzungsbereich Hallestraße/Salzdahlumer Straße in Höhe der Ampelanlage Staatliche Untersuchungsämter überprüft. In den letzten drei Jahren kam es zu insgesamt sechs Unfällen im Kreuzungsbereich. Die Unfälle sind alle auf das Verschulden der Kraftfahrzeugführenden zurückzuführen (z. B. erhöhte Geschwindigkeit und Alkoholeinfluss).

Eine Gefährdungslage aufgrund des Kurvenradius und den sonstigen baulichen Gegebenheiten liegt hier nicht vor.

 

Daher sieht die Verwaltung keinen Anlass, hier kurzfristig tätig zu werden.

 

Im Zuge des Stadtbahnausbauprojektes Salzdahlumer Straße/Heidberg wird dieser Bereich planerisch betrachtet.
 

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