Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Antrag (öffentlich) - 23-22295

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird gebeten, in die Tagesordnung für die nächste Sitzung des Ausschusses für Planung und Hochbau am 1. November 2023 den Punkt „Baulandmodell Wohnen“ aufzunehmen und über den aktuellen Sachstand zu informieren.

Die folgenden Punkte sollen dabei schwerpunktmäßig beleuchtet werden:

1. Entwicklung der Mietpreise, der Verkaufspreise für Bauland und der Verkaufspreise für fertiggestellten Wohnraum (differenziert nach Einfamilien- und Mehrfamilienhäusern seit 01.01.2022)

2. Darstellung der „ermittelten Erwerbspreise“ sowie der sozialen Kriterien als Vergabegrundlage für Einfamilienhäuser

3. Bearbeitungsstand zum Aufbau des angekündigten Monitorings

4. Umsetzungsstand des erhöhten Personalbedarfs innerhalb der Verwaltung

5. Auswirkungen der aktuellen Zinsanstiege, gestiegener Baupreise und sonstiger Einflüsse auf die Bautätigkeiten

6. Darstellung der seit Juni 2022 begonnenen Entwicklung neuer Wohnbauflächen inklusive Anzahl der avisierten Wohneinheiten sowie der benötigten Konzepte

7. Erfahrungswerte mit der kommunalen Förderung für Familien mit Kindern und deren mögliche Weiterentwicklung

8. Sachstand zum verstärkten Einsatz von Erbbaurechten  

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Nachdem in der Ratssitzung am 9. Februar 2021 der Baulandpolitische Grundsatzbeschluss (DS.-Nr. 21-15042) gefasst und am 5. Juni des vergangenen Jahres das Braunschweiger Baulandmodell Wohnen über einen Ratsbeschluss (DS.-Nr. 22-19055-01) konkretisiert wurde, sollte die Verwaltung nun über den aktuellen Sachstand berichten. Denn nach einer rund anderthalbjährigen Gültigkeit, sollten die Auswirkungen dieser beiden Beschlüsse sichtbar werden. Zumal mit dem in der letzten Ratssitzung beschlossen Wohnraumversorgungskonzept neue Zielmarken für die Entwicklung von Wohnraum – insbesondere bezahlbarem Wohnraum – festgelegt worden sind. Die in den beiden o.g. Beschlüssen formulierten Ziele wie u.a. sozialgerechte Stadtentwicklung, zügige Entwicklung von Wohnbauflächen, Aufbau eines Monitorings, festgelegte Preise und soziale Kriterien als Voraussetzungen für die Vergabe städtischer Grundstücke für Einfamilienhäuser und Einbeziehung von Vergaben nach Erbbaurechtskriterien haben aufhorchen lassen und sowohl Hoffnungen geweckt als auch Befürchtungen genährt. 

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Erläuterungen und Hinweise