Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 23-22157-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 22. September 2023 (23-22157) nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Frage 1

Wie kommen die jeweiligen Minderaufwendungen oder Mehrerträge der einzelnen Sparmaßnahmen zustande?

 

Im Zuge der Umsetzung der globalen Minderausgabe im Haushaltsjahr 2023 wurden innerhalb des Dezernates II Einsparbeträge in Höhe von 6.000 EUR für das Referat 0140 Rechnungsprüfungsamt sowie in Höhe von 264.152 EUR für den Fachbereich 10 Zentrale Dienste festgelegt.

 

Das Sachaufwandsbudget des Referates 0140 Rechnungspfungsamt ist grundsätzlich dadurch geprägt, dass nur die Ansätze für die Aus- und Fortbildung sowie für Dienstreisen einem gewissen Gestaltungsspielraum unterliegen. Das restliche Sachaufwandsbudget ist durch einen jährlich gleichbleibenden Bedarf gebunden. Daneben wurde in Absprache mit dem Fachbereich 20 Finanzen der vorgesehene Planbetrag für Erstattungen für Schönheitsreparaturen an den Fachbereich 65 Gebäudemanagement reduziert. Eine Erzielung von Mehrerträgen gegenüber der bisherigen Planung ist nicht realisierbar.

 

Der Fachbereich 10 Zentrale Dienste bewirtschaftet gesamtstädtisch eine Reihe von zentralen Ansätzen, beispielsweise für Porto, Haftpflichtversicherungen, Aus- und Fortbildung, medizinische Untersuchungen, Telefonie sowie die Anmietung von Datenleitungen. Unterjährig lassen sich Einsparungen (insbesondere bei diesen zentralen Ansätzen) grundsätzlich nur sehr schwer prognostizieren. Für die festgelegte Einsparung wurden daher zunächst mehrere Haushaltsansätze pauschal reduziert. In den verbleibenden Monaten wird nunmehr versucht, den entsprechenden Betrag insgesamt innerhalb des Sachkostenbudgets einzusparen. 

 

 

Frage 2

Welche Auswirkungen auf die Arbeit der Fachverwaltung haben die geplanten Einsparungen insbesondere beim Personalaufwand?

 

Der Personalaufwand des Referates 0140 Rechnungsprüfungsamt ist nicht betroffen. rzungen bei den Aufwendungen für die Aus- und Fortbildung und für Dienstreisen entsprechen keinen konkreten Leistungskürzungen. Die gebotenen Prüfungsleistungen werden weiterhin erbracht. Fortbildungen können auch weiterhin, in geringerem aber für das laufende Haushaltsjahr ausreichendem Rahmen, durchgeführt werden. Die betreffenden Schönheitsreparaturen werden auf das Folgejahr verschoben.

 

Im Teilhaushalt 10 Zentrale Dienste wurden ausschließlich Sachkostenansätze reduziert.

 

 

Frage 3

Werden durch die geplanten Einsparungen wichtige Aufgaben und Projekte, die vom Rat politisch beschlossen wurden, behindert oder verzögert?

 

Durch die Reduzierungen wird in beiden Teilhaushalten die Ausführung von politischen Beschlüssen nicht verzögert.


 

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