Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 23-22315
Grunddaten
- Betreff:
-
Ablehnung von Zuwendungsanträgen für die Jahre 2023 und 2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 50 Fachbereich Soziales und Gesundheit
- Verantwortlich:
- Dr. Rentzsch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Soziales und Gesundheit
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zur Kenntnis
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23.11.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Auf Grundlage der Dienstanweisung zur Einhaltung der Richtlinie des Rates gemäß § 58 Abs. 1 NKomVG zur Auslegung des Begriffes „Geschäfte der laufenden Verwaltung“ Ziffer 2 e + f erfolgt die Mitteilung über abgelehnte Zuwendungsanträge:
- Mit Antrag vom 2. Oktober 2022 hat der Verein Bilmatî e. V. für das Frauenhilfeprojekt „Neustart – aus der Gewalt ins Leben“ Zuwendungen i. H. v. 153.805,00 € für das Jahr 2023 und 144.020,00 € für das Jahr 2024 beantragt.
Ziel des Projektes ist die Sozialberatung und Langzeitbegleitung von Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind bzw. waren, nach deren Frauenhausaufenthalt oder Beendigung der toxischen Beziehung.
Da für den Doppelhaushalt 2023/2024 keine Haushaltsmittel für den entsprechenden Zweck eingeplant und beschlossen wurden, mussten die Anträge abgelehnt werden.
- Mit Antrag vom 6. Juli 2022 hat der Verein ambet e. V. für die Jahre 2023 und 2024 eine Zuwendung i. H. v. 76.000,00 € bzw. 78.500,00 € für den Betrieb des Nachbarschaftszentrums Achilles Hof beantragt.
Der Rat hat in seiner Sitzung am 27. September 2022 die Reihenfolge der Einrichtung der Nachbarschaftszentren beschlossen. Die Förderung eines Nachbarschaftszentrums Achilles Hof ist für die Jahre 2023 und 2024 nicht vorgesehen.
Die Zuwendungsanträge mussten abgelehnt werden.
