Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 23-22264-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 13.10.2023 „Aktueller Sachstand Planung und Neubau des Jugendzentrums B 58“ nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Ein Projektstart innerhalb des IPs 2023/2024 bedeutet, dass in diesem Zeitraum im ersten Schritt die Vergabe der Architekten und Ingenieurleistungen für das Projekt gestartet werden können. Aufgrund der Honorarhöhe der zu erteilenden Planungsaufträge im vorliegenden Fall ist hierfür, wie für einen Großteil der städtischen Baumaßnahmen, entsprechend geltendem Vergaberecht für jeden Planungsauftrag ein sehr umfangreiches und zeitaufwändiges europaweites VgV-Vergabeverfahren durchzuführen. Hierbei wird die Verwaltung aufgrund der Fülle der parallel durchzuführenden Verfahren durch externe Verfahrensbetreuer unterstützt, welche zur Effizienzsteigerung und Nutzung von Synergien stets mit mehreren Verfahrensbetreuungen im Paket beauftragt werden. Aktuell befindet sich gerade das Betreuungspaket kurz vor der finalen Beauftragung, aus welchem auch die Vergabeverfahren für die B58-Planungs- und Ingenieurleistungen abgerufen werden sollen. Die konkrete Durchführung der VgV-Vergabeverfahren erfolgt dann im Verlaufe des Jahres 2024. Eine belastbare zeitliche Realisierungsperspektive für das sich anschließende Bauprojekt kann erst verbindlich benannt werden, wenn nach Abschluss der Vergabeverfahren die Architekten- und Ingenieurleistungen beauftragt werden konnten und die Fachingenieure gemeinsam einen Projektterminplan vorgelegt haben.
 

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