Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 23-22328

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zurzeit gilt auf dem Möncheweg im Bereich Lindenberg zwischen dem Kreisel Dedekindstraße und der Rautheimer Straße Tempo 50. Letzte Messungen aus dem Jahr 2018 haben gezeigt, dass diese Geschwindigkeit von 74% der Verkehrsteilnehmer/innen eingehalten wird. Nichtsdestotrotz werden von Anwohnern insbesondere der Lärm des Verkehrs und die Sicherheit auf den Schulwegen kritisch gesehen.

 

  • Anwohner beklagen den Verkehrslärm, der durch den zunehmenden Verkehr auf dem Möncheweg verursacht wird.
  • Die Überquerung wird infolge der Sichtverhältnisse – Einschränkungen durch geparkte Autos & Bäume, sowie der Lichtverhältnisse (Alleecharakter) - trotz der Verkehrsinseln für Schüler*innen als unsicher empfunden. Eine Reduzierung der Geschwindigkeit würde hier einen Sicherheitsgewinn bringen.

 

Bisher ist es aufgrund der Regelungen des Straßenverkehrsgesetzes und der Straßenverkehrsordnung der Verwaltung leider oft nicht möglich gewesen, den Forderungen der Stadtbezirke nach Einrichtung von Tempo 30 Bereichen aus Gründen des Lärmschutzes, der Gesundheit und Sicherheit der Anwohnenden zu entsprechen. Doch werden die genannten Gesetze zurzeit im Bundestag geändert, mit dem Ziel den Kommunen mehr Spielraum bei der Anordnung von Geschwindigkeitsbegrenzungen einzuräumen.
Link: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw42-de-strassenverkehrsgesetz-971432

 

In diesen Zusammenhang fragen wir die Verwaltung:

 

  1. Wie bewertet die Verwaltung nach heute gültigen Regelungen die Chancen auf Anordnung von Tempo 30 auf dem Möncheweg im Bereich zwischen Kreisel Dedekindstraße und Rautheimer Straße, wenn dies bereits heute wegen der Nähe der anliegenden Kita Roseliesstraße, der Kirche und dem Gemeindehaus der Kirchengemeinde Martin Chemnitz sowie aus Lärmschutzgründen gefordert würde.

 

  1. Inwieweit ändert sich die Situation, wenn die Forderung nach Tempo 30 im fraglichen Bereich unter Berücksichtigung der voraussichtlich demnächst neu geltenden Regelungen des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und der Straßenverkehrsordnung (StVO) zukünftig erhoben wird? Ziel wäre es Tempo 30 anzuordnen, um die Gesundheitsgefährdung durch Verkehrslärm zu verringern und die Sicherheit auf den Schulwegen zu verbessern, unter der Annahme, dass das StVG und die STVO wie in der dritten Lesung im Bundestag beschrieben (siehe Link in der Anlage) geändert wird.

 

  1. Was muss wann getan werden, um so bald wie möglich im genannten Bereich von der Verwaltung Tempo 30 anordnen zu lassen?

 

gez.

 

Detlef Kühn

 


 

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