Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 23-22227
Grunddaten
- Betreff:
-
Abbau Sanierungsstau für Kindertagesstätten der freien Träger der Jugendhilfe
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Verantwortlich:
- Dr. Rentzsch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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22.11.2023
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Für die nachstehenden Maßnahmen werden nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zum Abbau des Sanierungsstaus in Kindertagesstätten der freien Träger der Jugendhilfe vorbehaltlich der positiven Plausibilitätsprüfung durch das städtische Gebäudemanagement folgende Zuwendungen gewährt:
Träger | Einrichtung | Maßnahme | Zuwendungshöhe |
DRK | Broitzemer Straße | Sanierung | bis zu 47.639,27 € |
AWO | Muldeweg | Dachsanierung | bis zu 143.000,00 € |
Falkenheim | Heinrich-Jasper-Haus | Sanierung | bis zu 110.000,00 € |
Studentenwerk | Studentenwerk | Fußbodensanierung | bis zu 107.348,69 € |
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Braunschweig hat in seiner Sitzung am 13. Juli 2021 die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zum Abbau des Sanierungsstaus in Kindertagesstätten der freien Träger der Jugendhilfe beschlossen (DS 21-16091).
Gem. § 5 der Satzung für das Jugendamt hat der Jugendhilfeausschuss bei der Verteilung der im Haushaltsplan zur Förderung von Einrichtungen, Organisationen und Maßnahmen der Jugendhilfe bereitgestellten Mittel Beschlussrecht.
Das DRK, die AWO, das Falkenheim und das Studentenwerk haben fristgerecht einen Antrag auf Sanierungsmittel gestellt. Außerdem ist noch ein Antrag des Propsteiverbandes BS für die Kindertagesstätte / Einrichtung St Magni eingegangen. Gem. der Richtlinie müssen die Kindertagesstätten am 1. Januar 2018 seit wenigstens 20 Jahren am gleichen Standort betrieben werden. Die Einrichtung wird an diesem Standort seit 2010 betrieben Der Antrag des Propsteiverbandes wurde daher abgelehnt.
Die Finanzierung der Maßnahmen gemäß Antragstellung ist wie folgt vorgesehen:
Einrichtung | DRK | AWO | Falkenheim | Studentenwerk |
Maßnahme | Renovierung | Dachsanierung | Sanierung | Fußbodensanierung |
Gesamtkosten | 50.146,60 € | 346.831,20 € | 148.200,00 € | 112.998,62 € |
Eigenanteil | 2.507,33 € | 203.831,20 € | 38.200,00 € | 5.649,93 € |
Max. Zuwendung | 47.639,27 € | 143.000,00 € | 110.000,00 € | 107.348,69 € |
Die maximalen Zuwendungen betragen insgesamt 407.987,96 €.
Die Voraussetzungen der Richtlinie sind erfüllt, die erforderliche Plausibilitätsprüfung durch das städtische Gebäudemanagement steht noch aus.
Finanzielle Auswirkungen:
Für das Jahr 2023 stehen 438.860,51 Euro für Zuwendungen nach der o. a. Richtlinie zur Verfügung, davon wurden 152.860,51 Euro aus dem Jahr 2022 übertragen.
Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen somit zur Verfügung.
