Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 23-22227

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

r die nachstehenden Maßnahmen werden nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zum Abbau des Sanierungsstaus in Kindertagesstätten der freien Träger der Jugendhilfe vorbehaltlich der positiven Plausibilitätsprüfung durch das städtische Gebäudemanagement folgende Zuwendungen gewährt:

 

Träger

Einrichtung

Maßnahme

Zuwendungshöhe

DRK

Broitzemer Straße

Sanierung

bis zu   47.639,27 €

AWO

Muldeweg

Dachsanierung

bis zu 143.000,00 €

Falkenheim

Heinrich-Jasper-Haus

Sanierung

bis zu 110.000,00 €

Studentenwerk

Studentenwerk

Fußbodensanierung

bis zu 107.348,69 €

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt Braunschweig hat in seiner Sitzung am 13. Juli 2021 die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zum Abbau des Sanierungsstaus in Kindertagesstätten der freien Träger der Jugendhilfe beschlossen (DS 21-16091).

 

Gem. § 5 der Satzung für das Jugendamt hat der Jugendhilfeausschuss bei der Verteilung der im Haushaltsplan zur Förderung von Einrichtungen, Organisationen und Maßnahmen der Jugendhilfe bereitgestellten Mittel Beschlussrecht.

 

Das DRK, die AWO, das Falkenheim und das Studentenwerk haben fristgerecht einen Antrag    auf Sanierungsmittel gestellt. Außerdem ist noch ein Antrag des Propsteiverbandes BS für die Kindertagesstätte / Einrichtung St Magni eingegangen. Gem. der Richtlinie müssen die   Kindertagesstätten am 1. Januar 2018 seit wenigstens 20 Jahren am gleichen Standort betrieben werden. Die Einrichtung wird an diesem Standort seit 2010 betrieben Der Antrag des Propsteiverbandes wurde daher abgelehnt.

 

Die Finanzierung der Maßnahmen gemäß Antragstellung ist wie folgt vorgesehen:

 

 

 

Einrichtung

DRK

AWO

Falkenheim

Studentenwerk

Maßnahme

Renovierung

Dachsanierung

Sanierung

Fußbodensanierung

Gesamtkosten

50.146,60 €

346.831,20 €

148.200,00 €

112.998,62 €

Eigenanteil

2.507,33 €

203.831,20 €

38.200,00 €

5.649,93 €

Max. Zuwendung

47.639,27 €

143.000,00 €

110.000,00 €

107.348,69 €

 

Die maximalen Zuwendungen betragen insgesamt 407.987,96 €.

 

Die Voraussetzungen der Richtlinie sind erfüllt, die erforderliche Plausibilitätsprüfung durch das städtische Gebäudemanagement steht noch aus.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

r das Jahr 2023 stehen 438.860,51 Euro r Zuwendungen nach der o. a. Richtlinie zur Verfügung, davon wurden 152.860,51 Euro aus dem Jahr 2022 übertragen.

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen somit zur Verfügung.

 

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