Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 23-22146
Grunddaten
- Betreff:
-
Dreiundzwanzigste Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren und Kostenerstattungen für die Abwasserbeseitigung in der Stadt Braunschweig (Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Beteiligt:
- 0300 Rechtsreferat; DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau- und Baudezernat; 0660 Referat Stadtentwässerung und Abfallwirtschaft
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung
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Vorberatung
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02.11.2023
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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14.11.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Im Zusammenhang mit der Haushaltsplanung für die Jahre 2023 und 2024 wurde festgelegt, dass trotz des Doppelhaushaltes weiterhin eine jährliche Gebührenkalkulation vorgenommen wird, um auf aktuelle Entwicklungen zeitnah reagieren zu können und eine möglichst gleichmäßige Gebührenentwicklung zu erreichen. Für die Gebührenkalkulation 2024 wurden die Haushaltsansätze für 2024 noch einmal überprüft und aktualisiert. Die sich dabei ergebenden Veränderungen liegen innerhalb des mit dem Haushaltsplan für 2024 zur Verfügung gestellten Budgets, so dass diesbezüglich kein Nachtrag erforderlich ist. Zudem wurde eine aktuelle Mengeneinschätzung vorgenommen. Bei der als Anlage 1 beigefügten Gebührenkalkulation für 2024 haben sich Steigerungen in Höhe von 8,4 % bei den Schmutzwassergebühren und in Höhe von 4,9 % bei den Niederschlagswassergebühren ergeben.
1 Vorgesehene Gebühren ab 1. Januar 2024
In der folgenden Tabelle sind die Gebührensätze kurz dargestellt. Die Gebührenkalkulation ist als Anlage 1 beigefügt.
| Gebühr | Bisherige | Veränderung | Erläuterung (s. Anlage 1) |
Schmutzwasserbeseitigung | 3,23 €/m³ | 2,98 €/m³ | 8,4 % | 2.2.1 |
Niederschlagswasserbeseitigung | 7,28 €/10 m² | 6,94 €/10 m² | 4,9 % | 2.2.2 |
Entsorgung aus abflusslosen Sammelgruben | 34,70 €/m³ | 32,14 €/m³ | 8,0 % | 2.3.1 |
Entsorgung aus Kleinkläranlagen | 37,50 €/½m³ | 35,00 €/½m³ | 7,1 % | 2.3.2 |
Entsorgung aus Leichtflüssigkeitsabscheideranlagen | 115,24 €/½m³
| 110,95 €/½m³
| 3,9 % | 2.3.3 |
2 Zusammenfassende Darstellung
Aufgrund der allgemeinen Preissteigerungen, die sich insbesondere auf die an die Stadtentwässerung Braunschweig GmbH (SE|BS) zu zahlenden Betriebsentgelte und den an den Abwasserverband Braunschweig (AVB) zu zahlenden Mitgliedsbeitrag auswirken, den höheren Investitionen zum Erhalt des Kanalnetzes und den rückläufigen Schmutzwassermengen ergeben sich insgesamt höhere Gebührensteigerungen für das Jahr 2024 als in den Jahren bis 2022.
Die an die SE|BS zu zahlenden Betriebsentgelte werden auf Basis von Indizes des Statistischen Bundesamtes fortgeschrieben. Dabei sind vor allem die Lohnentwicklungen (Tarifindex) und die allgemeine Preissteigerung (Verbraucherpreisindex) relevant, bei denen sich aktuell Steigerungen ergeben, die über den Werten früherer Jahre liegen. Zudem hat die Entwicklung der Energiepreise (Strom, Diesel) aufgrund der erheblichen Steigerungen in den letzten beiden Jahren trotz eines geringen Anteils an den Entgelten zu einem nennenswerten Anstieg geführt. Die Preisentwicklung führt auch zu entsprechenden Steigerungen der Aufwendungen des AVB, die über die Mitgliedsbeiträge an die Stadt weitergegeben werden.
Im Jahr 2020 erfolgte der Abschluss der Ergänzungs- und Klarstellungsvereinbarung zum Abwasserentsorgungsvertrag, mit der unter anderem eine Erhöhung des Planbudgets für die Erneuerung des Abwasserentsorgungsnetzes vereinbart wurde. Damit sollen die vertraglichen Ziele weiterhin sichergestellt werden und eines der wesentlichen vertraglichen Ziele - die vereinbarte Sanierungsrate – erreicht werden. In diesem Zusammenhang wurde auch dargestellt, dass die Gebührensteigerungen in den Jahren ab 2022 um etwa 1 % über den Steigerungen liegen werden, die sich ohne die Vertragsanpassung ergeben hätten. Aufgrund der tatsächlichen Preis- und Zinsentwicklungen sind diese zusätzlichen Gebührensteigerungen aktuell etwas höher als zunächst angenommen, da das Planbudget aufgrund der Baupreisentwicklung stärker gestiegen ist (rd. 25 % seit 2020) und da die Zinsen über der damals erwarteten Größenordnung von 2 % liegen. Die höheren Zinsen für Kreditverbindlichkeiten wirken sich zudem auch bei der Finanzierung der Maßnahmen aus dem ursprünglichen Planbudget aus. Die für die Zukunft weiterhin vorgesehenen umfassenden Investitionen in den Erhalt des Kanalnetzes inkl. der Großinvestitionen in das Pumpwerk Ölper und die Abwassertransportleitung zum Klärwerk sowie die Investitionen in die Zukunft der Kläranlage werden auch in den kommenden Jahren voraussichtlich tendenziell zu Gebührensteigerungen führen, die oberhalb der allgemeinen Preissteigerung liegen. Die konkrete Entwicklung richtet sich dabei nach den Fertigstellungszeitpunkten einzelner Maßnahmen.
Im Bereich Schmutzwasser ergibt sich durch die in den vergangenen Jahren rückläufige Schmutzwassermenge ein zusätzlicher gebührensteigernder Effekt, da die anfallenden Kosten weitgehend mengenunabhängig sind. Der Rückgang beruht insbesondere auf Sondereffekten aufgrund der Krisensituation der letzten Jahre. Da in diesem Zusammenhang verstärkt auch aus umweltpolitischer Sicht zu begrüßende Bemühungen zur Wassereinsparung vorgenommen wurden (sowohl in Privathaushalten als insbesondere auch durch Umstellungen im gewerblichen Bereich), ist aus derzeitiger Sicht damit zu rechnen, dass sich die Menge dauerhaft auf einem etwas niedrigeren Niveau stabilisiert.
Die Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung steigen um 8,4 %. Im Einzelnen sind
folgende Punkte für die Gebührenentwicklung maßgeblich („(+)“ gebührensteigernd;
„(-)“ gebührenmindernd):
(+) Höhere Aufwendungen für das an die SE|BS zu zahlende Kapitalkostenentgelt (rd. 1.038.000 €)
(+) Rückgang der Schmutzwassermenge um 2,1 % (entspricht rd. 870.000 €)
(+) Höhere Aufwendungen für die an den Abwasserverband Braunschweig (AVB) zu zahlenden Mitgliedsbeiträge für die Abwasserreinigung und die Kanalisation (rd. 355.000 €)
(+) Höhere Aufwendungen für den an den Wasserverband Weddel-Lehre (WWL) zu zahlenden Mitgliedsbeitrag (318.000 €)
(+) Berücksichtigung einer geringeren Überdeckung aus den Vorjahren (rd. 232.900 €)
(+) Höhere Aufwendungen für das an die SE|BS zu zahlende Betriebsentgelt für die Schmutzwasserbeseitigung (156.600 €)
Die Gebühren für die Niederschlagswasserbeseitigung steigen um 4,9 %. Dies beruht in erster Linie auf folgenden Gegebenheiten:
(+) Höhere Aufwendungen für das an die SE|BS zu zahlende Kapitalkostenentgelt (rd. 760.000 €)
(+) Höhere Aufwendungen für das an die SE|BS zu zahlende Betriebsentgelt für die Niederschlagswasserbeseitigung (154.900 €)
(+) Höhere Aufwendungen für die an den Abwasserverband Braunschweig (AVB) zu zahlenden Mitgliedsbeiträge für die Abwasserreinigung (rd. 58.000 €)
(-) Berücksichtigung einer höheren Überdeckung aus den Vorjahren (rd. 294.300 €)
Es wird vorgeschlagen, die Gebühr für die Entsorgung aus abflusslosen Sammelgruben, die gesondert festgesetzt werden muss, bei Beibehaltung des Kostendeckungsgrades auf 65 % auf 34,70 €/m³ (Steigerung um 8,0 %) festzusetzen. Mit der Festsetzung einer nicht kostendeckenden Gebühr soll die Gebührenbelastung für die Betroffenen abgemildert werden, die von 2001 bis 2013 lediglich den Gebührensatz für die Schmutzwasserentsorgung entrichten mussten. Dabei wurde in den vergangenen Jahren bereits regelmäßig angekündigt, dass nach und nach eine Erhöhung der Kostendeckung, die zunächst auf 50 % festgesetzt und zuletzt 2023 auf 65 % angehoben wurde, angestrebt wird. Für den weiterhin nicht kostendeckenden Gebührensatz besteht aus Sicht der Verwaltung ein öffentliches Interesse. So kann der Gefahr nicht ordnungsgemäßer Entsorgungen bereits im Ansatz vorgebeugt und der Kontrollaufwand hinsichtlich der ordnungsgemäßen Entsorgung bei der Stadt und der SE|BS in einem angemessenen Rahmen gehalten werden. Der nicht durch Gebühren finanzierte Betrag in Höhe von 38.700 € wird aus allgemeinen Deckungsmitteln getragen. Die Verwaltung hält es dennoch grundsätzlich für richtig, perspektivisch eine weitere sukzessive Erhöhung des Kostendeckungsgrades anzustreben.
Hinsichtlich der Entsorgungsgebühren für Kleinkläranlagen schlägt die Verwaltung eine Gebührenerhöhung auf 37,50 €/m³ (Steigerung um 7,1 %) vor. Bei der Entsorgungsgebühr für Leichtflüssigkeitsabscheideranlagen ergibt sich eine Steigerung um 3,9 %. Die Leerfahrtgebühren werden an das aktuelle Preisniveau angepasst.
Für die Einleitung von sonstigem Wasser, z. B. Grundwasser aus Baumaßnahmen und Grundwassersanierungen, in die Niederschlagswasserkanalisation, deren Kostenanteil nicht in die Kalkulation der Niederschlagswassergebühren mit einbezogen werden darf, wird keine gesonderte Gebühr festgesetzt. Aufgrund des Abwasserentsorgungsvertrages erhebt die SE|BS für diese sonstigen Einleitungen Entgelte. Dieses Verfahren wird weiterhin beibehalten.
Die in der Gebührenkalkulation berücksichtigten Aufwendungen ergeben sich im Wesentlichen aus den an die SE|BS zu zahlenden Betriebs- und Kapitalkostenentgelten, aus den an den AVB und den Wasserverband Weddel-Lehre (WWL) zu zahlenden Mitgliedsbeiträgen und aus den kalkulatorischen Kosten (Abschreibungen und Zinsen) für das bei der Stadt verbliebene Anlagevermögen (insbesondere das vor 2006 errichtete Kanalnetz sowie die im Jahr 2020 von der Stadt übernommene Maßnahme Autobahnkreuz Süd).
Die Kapitalkostenentgelte erhält die SE|BS für die Vornahme von Investitionen, insbesondere für Investitionen in das öffentliche Kanalnetz. Die seit 2006 getätigten Investitionen unterteilen sich in ca. 3/4 planmäßige „Investitionen gemäß Investitionskonzept“ inkl. Betriebs- und Geschäftsausstattung und ca. 1/4 „Besondere Investitionen“ (z. B. Erschließung von Baugebieten).
Die Investitionen wurden zwischen der Stadt und der SE|BS abgestimmt. Zudem erfolgte eine Beteiligung der städtischen Gremien. Dabei geht den „Besonderen Investitionen“, im Gegensatz zu den planmäßigen Investitionen, ein ausdrücklicher Beschluss der städtischen Gremien voraus (z. B. Bebauungsplan, städtebaulicher Vertrag etc.).
Der Kalkulationszeitraum entspricht dem Kalenderjahr 2024.
Gem. § 5 Abs. 2 S. 3 des Nds. Kommunalabgabengesetzes (NKAG) sind zudem entstandene Gebührenunter- bzw. -überdeckungen innerhalb der nächsten 3 Jahre nach ihrer Feststellung auszugleichen. In der Kalkulation werden die Ergebnisse des Jahres 2020 berücksichtigt, soweit sie nicht schon in die Kalkulation 2022 oder 2023 einbezogen wurden. Die Ergebnisse des Jahres 2021 werden teilweise berücksichtigt. Die verbleibenden Ergebnisse des Jahres 2021 werden dann in der Kalkulation 2025, die Ergebnisse des Jahres 2022 in der Kalkulation 2025 oder 2026 berücksichtigt (vgl. hierzu auch die Ausführungen zu den einzelnen Gebührentatbeständen, z. B. Ziffer 2.2.1.10 für die Schmutzwassergebühren).
Die Gebührenkalkulation ist als Anlage 1 beigefügt.
Abgesehen von der Anpassung der Gebühren kommt es zudem aufgrund einer gesetzlichen Änderung zu einer textlichen Satzungsänderung, die in Anlage 1 erläutert ist.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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202,3 kB
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