Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 23-22252
Grunddaten
- Betreff:
-
Wechsel der stellvertretenden Gemeindewahlleitung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0120 Referat Stadtentwicklung, Statistik, Vorhabenplanung (Wahlen)
- Beteiligt:
- 0120 Referat Stadtentwicklung, Statistik, Vorhabenplanung
- Verantwortlich:
- Dr. Kornblum
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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14.11.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Herr Michael Walther wurde in langjähriger Tradition gem. § 9 Abs. 3 Nr. 2 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) als Leiter des Referats 0120 Stadtentwicklung, Statistik, Vorhabenplanung mit Ratsbeschluss vom 22. Juni 2022 zum stellvertretenden Gemeindewahlleiter berufen und mit Beschluss vom 16. Mai 2023 in dieser Position bestätigt.
Herr Walther hat das Beschäftigtenverhältnis mit der Stadt Braunschweig auf eigenen Wunsch zum 31. Oktober 2023 beendet. Die Stelle der Referatsleitung 0120 ist bis auf Weiteres vakant. Um die Arbeitsfähigkeit der Gemeindewahlleitung sicherzustellen, muss die Position der stellvertretenden Gemeindewahlleitung auch in dieser Zeit besetzt sein.
Das Wahlorgan der Gemeindewahlleitung erledigt seine Aufgaben im Wahlverfahren nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, ohne an Weisungen gebunden zu sein. Eine Reihe rechtsverbindlicher Erklärungen kann nur die Wahlleitung selbst oder ihre vom Rat berufene Stellvertretung abgeben. Die Tätigkeit der Gemeindewahlleitung endet nicht nach der Wahl mit dem Beginn der Ratsperiode. Sie ist bis zu ihrer Abberufung bzw. bis zu der Berufung einer neuen Gemeindewahlleitung im Amt. Die Gemeindewahlleitung muss jederzeit arbeitsfähig sein, um z. B. mögliche Mandatsnachfolgen in Rat und Stadtbezirksräten oder Verlustfeststellungen zu Ersatzpersonen in der laufenden Ratsperiode zeitnah und rechtsgültig durchführen zu können.
Aus diesen Gründen wird vorgeschlagen, bis zur Nachbesetzung des Postens der Referatsleitung übergangsweise Frau Bollmann zur stellvertretenden Gemeindewahlleiterin zu berufen. Zu gegebener Zeit soll in Fortführung der bewährten Tradition in einem erneuten Ratsbeschluss diese Aufgabe wieder der neuen Referatsleitung 0120 übertragen werden.
Der Oberbürgermeister hat Frau Bollmann der Landeswahlleitung bereits im Oktober als stellvertretende Wahlleiterin für die weiteren politischen Wahlen in Braunschweig, insbesondere für die Europawahl am 9. Juni 2024 vorgeschlagen. Diese Aufgaben müssen nicht zwingend in einer Person gebündelt werden.
