Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 23-22259
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltsvollzug 2023 hier: Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bzw. Verpflichtungsermächtigungen gemäß §§ 117 und 119 Abs. 5 NKomVG
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung
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Vorberatung
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02.11.2023
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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14.11.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
1. Teilhaushalt Fachbereich Feuerwehr
Zeile 27 Erwerb von beweglichem Sachvermögen
Projekt 5E.370048 TSF-W FF Riddagshausen / Beschaffung
Sachkonto 783110 Erw. imm. + bew. VermGgst.>1000Eur-Projekte
Bei dem o. g. Projekt werden außerplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 260.000,00 € beantragt.
Haushaltsansatz 2023: 0,00 €
außerplanmäßig beantragte Auszahlung: 260.000,00 €
neu zur Verfügung stehende Haushaltsmittel: 260.000,00 €
In 2023 soll schnellstmöglich die Ersatzbeschaffung des Tragkraftspritzenfahrzeug-Wasser (TSF-W) für die Freiwillige Feuerwehr Riddagshausen in die Wege geleitet werden. Ursprünglich sind hierfür 250.000 € für das Haushaltsjahr 2025 für die Beschaffung eingeplant worden (Projekt 5E.370048).
Der alte TSF-W der FF Riddagshausen ist technisch abgängig. Die Umsetzung der Beschaffung ist zur Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft der Feuerwehr dringend erforderlich, da es sich um eine Ersatzbeschaffung des gesetzlich vorzuhaltenden TSF-W der Ortsfeuerwehr Riddagshausen handelt. Hieraus begründet sich die zeitliche und sachliche Unabweisbarkeit der außerplanmäßigen Auszahlung.
Die Deckung des Finanzierungsbedarfs erfolgt aus der für 2023 eingeplanten Ersatzbeschaffung des Tanklöschfahrzeuges 3000 (TLF 3000) für die FF Mascherode in Höhe von 160.000 € und Mitteln aus der ebenfalls für 2023 geplanten Ersatzbeschaffung eines Küchenfahrzeuges in Höhe von 100.000 €. Beide Ersatzbeschaffungen werden bis 2025 zurückgestellt. Zum Haushalt 2025 ff. ist eine haushaltsneutrale Umsetzung von Haushaltsmitteln in Höhe von 260.000 € zum Projekt „TLF 3000 FF Mascherode / Beschaffung“ und zum Projekt „Beschaff. v. Spezialfahrz. FF“ unter Berücksichtigung der frei gewordenen Haushaltsmittel für den TSF-W Freiwillige Feuerwehr Riddagshausen geplant.
Deckung:
Art der Deckung | PSP-Element / Kostenart | Bezeichnung | Betrag in € |
Minderauszahlungen | 5E.370037.00.510 / 783110 | TLF 3000 FF Mascherode / Beschaffung / Erw. imm. + bew. VermGgst.>1000Eur-Projekte | 160.000,00 |
Minderauszahlungen | 5S.370010.00.500.006/ 783110 | Beschaff. V. Spezialfahrz. FF / Erw. imm.+ bew. VermGgst. .>1000Eur-Projekte | 100.000,00 |
2. Teilhaushalt Fachbereich Feuerwehr
Zeile 27 Erwerb von beweglichem Sachvermögen
Projekt 5E.370049 TSF-W FF Lehndorf / Beschaffung
Sachkonto 783110 Erw. imm. + bew. VermGgst.>1000Eur-Projekte
Bei dem o. g. Projekt werden außerplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 260.000,00 € beantragt.
Haushaltsansatz 2023: 0,00 €
außerplanmäßig beantragte Auszahlung: 260.000,00 €
neu zur Verfügung stehende Haushaltsmittel: 260.000,00 €
In 2023 soll schnellstmöglich die Ersatzbeschaffung des Tragkraftspritzenfahrzeug-Wasser (TSF-W) für die Freiwillige Feuerwehr Lehndorf in die Wege geleitet werden. Ursprünglich sind hierfür 250.000 € für das Haushaltsjahr 2025 für die Beschaffung eingeplant worden (Projekt 5E.370049).
Der Zustand des alten TSF-W der OF Lehndorf ist aufgrund des diesjährigen Starkregenereignisses im Stadtgebiet ein unabwehrbarer Totalschaden. Aufgrund dieser Tatsache ergibt sich hier die zeitliche Unabweisbarkeit der Maßnahme. Die Umsetzung der Beschaffung ist zur Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft der Feuerwehr dringend erforderlich, da es sich um eine Ersatzbeschaffung des gesetzlich vorzuhaltenden TSF-W der Ortsfeuerwehr Lehndorf handelt. Dies begründet die sachliche Unabweisbarkeit der außerplanmäßigen Auszahlung.
Die Deckung erfolgt aus der für 2023 eingeplanten Ersatzbeschaffung des Tanklöschfahrzeuges 3000 (TLF 3000) für die FF Mascherode in Höhe von 260.000 €. Diese Ersatzbeschaffung wird aufgrund des Totalschadens des alten TSF-W der OF Lehndorf bis 2025 zurückgestellt. Zum Haushalt 2025 ist eine haushaltsneutrale Umsetzung von Haushaltsmitteln in Höhe von 260.000 € zum Projekt „TLF 3000 FF Mascherode / Beschaffung“ unter Berücksichtigung der frei gewordenen Haushaltsmittel für den TSF-W Freiwillige Feuerwehr Lehndorf geplant.
Deckung:
Art der Deckung | PSP-Element / Kostenart | Bezeichnung | Betrag in € |
Minderauszahlungen | 5E.370037.00.510 / 783110 | TLF 3000 FF Mascherode / Beschaffung / Erw. imm. + bew. VermGgst.>1000Eur-Projekte | 260.000,00 |
3. Teilhaushalt Fachbereich Schule
Zeile 15 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Projekt 4E.40 Neu – Ausstattungsprogramm ukrainische SuS/Beschaffung
Sachkonto 422220 Geringwertige Vermögensgegenstände 250-1000 EUR
Bei dem o.g. Projekt werden außerplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 205.900,00 € beantragt.
Haushaltsansatz 2023: 0,00 €
außerplanmäßig beantragte Aufwendungen: 205.900,00 €
neu zur Verfügung stehende Haushaltsmittel: 205.900,00 €
Die Förderrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Umsetzung des Ausstattungsprogramms des Landes für digital gestützten Unterricht für geflüchtete ukrainische Schülerinnen und Schüler ist mit RdErl. d. MK v. 22.08.2023 am 06.09.2023 in Kraft getreten. Angesichts des Krieges in der Ukraine und der daraus resultierenden Flüchtlingssituation gewährt das Land nach Maßgabe dieser Richtlinie und der VV/VV-Gk zu § 44 LHO Zuwendungen für Ausgaben in die kommunalen Bildungsinfrastrukturen.
Ziel dieses Förderprogramms ist es, dass die Schulträger geflüchtete ukrainische Schülerinnen und Schüler mit schulgebundenen mobilen Endgeräten leihweise versorgen können. Auf diesem Wege soll diesen Schülerinnen und Schülern die Teilhabe am Unterricht mit digitalen Medien ermöglicht werden.
Da die Finanzierung der schulgebundenen geplanten Beschaffung von insgesamt 401 mobilen Endgeräten (355 Tablets und 46 Laptops/Notebooks) aus zeitlich befristeten Fördermitteln erfolgen soll, ist eine Verschiebung der Maßnahme nicht möglich. Aufgrund der Vergabe der Fördermittel nach dem Prinzip der zeitlichen Reihenfolge der Anträge (Windhund-Verfahren) wurden die Förderanträge vorbehaltlich der Gremienentscheidung bereits gestellt. Die Gesamtkosten belaufen sich auf rd. 205.900 €, wovon eine Förderung bis zu 95 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 500 € je mobilem Endgerät möglich ist. Das RLSB (Regionales Landesamt für Schule und Bildung Braunschweig) hat die Förderbescheide bereits zugesandt (Förderbetrag 189,773,20 €). Der Restbetrag in Höhe von 16.126,80 € müsste als Eigenanteil seitens der Stadt übernommen werden. Die Umsetzung der Fördermaßnahme erfolgt erst, wenn die Genehmigung der Ausgabe durch die Gremien vorliegt.
Die Bereitstellung der Haushaltsmittel hat außerplanmäßig zu erfolgen, da hierfür keine Finanzmittel eingeplant wurden. Zur Sicherstellung des ordnungsgemäßen Schulbetriebs ist die Maßnahme zum jetzigen Zeitpunkt zeitlich und sachlich unabweisbar. Folgende Deckungsmittel können für die anstehenden Ausgaben herangezogen werden:
Deckung:
Art der Deckung | PSP-Element / Kostenart | Bezeichnung | Betrag in € |
Mehrerträge | 4E.40 Neu / 314113 | Ausstattungsprogramm ukrainische SuS/Beschaffung / IM Zuweisungen Land | 189.773,20 |
Minderaufwendungen | 4S.000021.01.505 / 427193 | Ref. 0120: Strukturförderung/EU-Maßn / IM sonstige Sachaufwendungen. | 16.126,80 |
