Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 23-22259-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltsvollzug 2023 hier: Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bzw. Verpflichtungsermächtigungen gemäß §§ 117 und 119 Abs. 5 NKomVG
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung
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Vorberatung
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02.11.2023
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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14.11.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
4. Teilhaushalt Fachbereich Finanzen
Zeile 26 Baumaßnahmen
Projekt 4E.210240 - GS Bültenweg /Erw./Einr.GTB/Sanierung
Sachkonto 787110 Hochbaumaßnahmen - Projekte
Bei dem o. g. Projekt werden überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 1.000.000,00 € beantragt.
Haushaltsansatz 2023 (Aufwendungen): 240.000,00 €
Haushaltsansatz 2023 (Auszahlungen) 960.000,00 €
überplanmäßig beantragte Auszahlungen: 1.000.000,00 €
neu zur Verfügung stehende Haushaltsmittel: 2.200.000,00 €
Für die Erweiterung, die Sanierung und die Einrichtung des Ganztagsbetríebs in der Grundschule Bültenweg sind im Haushaltsplan 2023 kassenwirksame Mittel i. H. v.
1.200.000 € veranschlagt und Verpflichtungsermächtigungen (VE) zu Lasten 2024 i. H. v. 2.900.000 € eingeplant.
Die verfügbaren kassenwirksamen Mittel sind infolge des fortgeschrittenen Bauablaufs bereits in voller Höhe durch Planungs- und Bauaufträge gebunden und werden bis zum Jahresende vollständig verausgabt sein. Die VE ist derzeit i. H. v. rund 650.000 € durch Aufträge in Anspruch genommen.
Die beauftragten Baufirmen und Architektur- und Ingenieurbüros rechnen ihre erbrachten Leistungen wider Erwarten so zeitnah ab, dass mit einem erhöhten Mittelabfluss zu rechnen ist. Insbesondere werden noch in diesem Jahr Rechnungen über erbrachte Bauleitungsleistungen sowie Rohbau- und Elektroarbeiten bis zu einer Gesamthöhe von 1 Mio. € erwartet.
Um den Baufortschritt nicht zu gefährden und eine reibunslose Abwicklung der bereits begonnenen baulichen Maßnahmen ohne zeitliche Verzögerungen sicherzustellen, sind die Haushaltsmittel bereits für 2023 erforderlich und überplanmäßig in Form eines Haushaltsvorgriffs auf 2024 bereitzustellen. Die sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit der Finanzierung ergibt sich aus den oben genannten Gründen.
Zur Deckung stehen investive Haushaltsmittel in Höhe von 1 Mio. € aus 2024 zur Verfügung.
Deckung:
Art der Deckung | PSP-Element / Kostenart | Bezeichnung | Betrag in € |
Minderauszahlungen (Haushaltsjahr 2024) | 4E.210240.02.500.213 / 787110 | GS Bültenweg /Erw./Einr.GTB/Sanierung / Hochbaumaßnahmen - Projekte | 1.000.000,00 |
