Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 23-22259-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Den in der Vorlage aufgeführten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und

Auszahlungen bzw. Verpflichtungsermächtigungen gemäß §§ 117 und 119 Abs. 5 NKomVG

wird unter Inanspruchnahme der aufgezeigten Deckungsmittel zugestimmt.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


4. Teilhaushalt Fachbereich Finanzen

 

Zeile 26     Baumaßnahmen

Projekt      4E.210240 - GS Bültenweg /Erw./Einr.GTB/Sanierung

Sachkonto     787110 Hochbaumaßnahmen - Projekte

 

Bei dem o. g. Projekt werden überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 1.000.000,00 beantragt.

 

Haushaltsansatz 2023 (Aufwendungen): 240.000,00 €

Haushaltsansatz 2023 (Auszahlungen) 960.000,00 €

überplanmäßig beantragte Auszahlungen: 1.000.000,00

neu zur Verfügung stehende Haushaltsmittel: 2.200.000,00

 

r die Erweiterung, die Sanierung und die Einrichtung des Ganztagsbetríebs in der Grundschule ltenweg sind im Haushaltsplan 2023 kassenwirksame Mittel i. H. v.

1.200.000 € veranschlagt und Verpflichtungsermächtigungen (VE) zu Lasten 2024 i. H. v. 2.900.000 € eingeplant.

 

Die verfügbaren kassenwirksamen Mittel sind infolge des fortgeschrittenen Bauablaufs bereits in voller Höhe durch Planungs- und Bauaufträge gebunden und werden bis zum Jahresende vollständig verausgabt sein. Die VE ist derzeit i. H. v. rund 650.000 durch Aufträge in Anspruch genommen.

 

Die beauftragten Baufirmen und Architektur- und Ingenieurbüros rechnen ihre erbrachten Leistungen wider Erwarten so zeitnah ab, dass mit einem erhöhten Mittelabfluss zu rechnen ist. Insbesondere werden noch in diesem Jahr Rechnungen über erbrachte Bauleitungsleistungen sowie Rohbau- und Elektroarbeiten bis zu einer Gesamthöhe von 1 Mio. € erwartet.

 

Um den Baufortschritt nicht zu gefährden und eine reibunslose Abwicklung der bereits begonnenen baulichen Maßnahmen ohne zeitliche Verzögerungen sicherzustellen, sind die Haushaltsmittel bereits für 2023 erforderlich und überplanmäßig in Form eines Haushaltsvorgriffs auf 2024 bereitzustellen. Die sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit der Finanzierung ergibt sich aus den oben genannten Gründen.

 

Zur Deckung stehen investive Haushaltsmittel in Höhe von 1 Mio. € aus 2024 zur Verfügung.

 

Deckung:

 

Art der Deckung

PSP-Element / Kostenart

Bezeichnung

Betrag in €

Minderauszahlungen

(Haushaltsjahr 2024)

4E.210240.02.500.213 / 787110

GS Bültenweg /Erw./Einr.GTB/Sanierung / Hochbaumaßnahmen - Projekte

1.000.000,00

 


 

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