Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 23-22293

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

1. Herr Städtischer Leitender Direktor Markus Schlimme wird mit Ablauf des 31. Dezember 2023 aus der Gesellschafterversammlung der Städtisches Klinikum Braunschweig gGmbH abberufen und

 

 

Herr Städt. Dir. Nils Backhauß

(Vorschlagsrecht des Oberbürgermeisters)

 

 wird mit Wirkung vom 1. Januar 2024 in die Gesellschafterversammlung der Städtisches Klinikum Braunschweig gGmbH entsandt.

 

 

2. Herr Städtischer Leitender Direktor Markus Schlimme wird mit Ablauf des 31. Dezember 2023 aus der Gesellschafterversammlung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH abberufen und

 

 

Frau Städt. Dir. Annette Hübner

(Vorschlagsrecht des Oberbürgermeisters)

 

wird mit Wirkung vom 1. Januar 2024 in die Gesellschafterversammlung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH entsandt.

 

 

3. Herr Städtischer Leitender Direktor Markus Schlimme wird mit Ablauf des 31. Dezember 2023 aus der Gesellschafterversammlung der NibelungenWohnbauGmbH Braunschweig abberufen und

 

 

Frau Städt. Dir. Annette Hübner

(Vorschlagsrecht des Oberbürgermeisters)

 

wird mit Wirkung vom 1. Januar 2024 in die Gesellschafterversammlung der NibelungenWohnbauGmbH Braunschweig entsandt.“
 

Reduzieren

Sachverhalt

 

Sachverhalt:


Herr Städtischer Leitender Direktor Markus Schlimme wird mit Ablauf des 31. Dezember 2023 aufgrund seiner Bestellung zum Geschäftsführer der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH ab dem 1. Januar 2024 für zunächst fünf Jahre von seinem Dienst bei der Stadt Braunschweig beurlaubt und diesen entsprechend nicht ausüben. Auf Vorschlag von Herrn Oberbürgermeister Dr. Kornblum ist Herr Markus Schlimme als Vertreter der Stadt in die Gesellschafterversammlungen der Städtisches Klinikum Braunschweig gGmbH, Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH und Nibelungen-Wohnbau-GmbH Braunschweig vom Rat entsandt. Aufgrund seiner Abwesenheit sind die Abberufungen und entsprechenden Neubesetzungen vorzunehmen.

 

Sind mehrere Vertreter der Stadt in Gesellschafterversammlungen städtischer Beteiligungen zu benennen, so ist nach § 138 Abs. 2 und Abs. 3 NKomVG der Oberbürgermeister oder ein von ihm benannter und vom Rat der Stadt zu entsendender Beschäftigter der Stadt zu berücksichtigen.

 

Die Vertreter in den Gesellschafterversammlungen der städtischen Gesellschaften und Beteiligungen werden durch den jeweiligen Entsendebeschluss des Rates auf unbestimmte Zeit berufen. Bis zu ihrer Abberufung durch den Rat sind sie die entsandten Vertreter der Stadt in der jeweiligen Gesellschafterversammlung. 

 

Aus diesem Grund ist vor der neuen Entsendung zunächst die Abberufung von Herrn Markus Schlimme als städtischer Vertreter in den Gesellschafterversammlungen der Städtisches Klinikum Braunschweig gGmbH, Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH und Nibelungen-Wohnbau-GmbH Braunschweig vorzunehmen.

 

Die Besetzung durch die im Beschlussvorschlag genannten Personen entspricht dem Vorschlag von Herrn Oberbürgermeister Dr. Kornblum.


 

Loading...

Erläuterungen und Hinweise