Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 23-22270

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

„Dem Braunschweiger MTV von 1847 e. V. wird ein Zuschuss in Höhe von bis zu 22.000,00 € als Förderung des Leistungssportes Leichtathletik im Jahr 2023 gewährt. Die Zuschussgewährung erfolgt unter dem Vorbehalt des Beschlusses über die Änderung der Sportförderrichtlinie der Stadt Braunschweig in der Sitzung des Rates der Stadt Braunschweig am 19. Dezember 2023.“

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Braunschweig kann gemäß Ziffer 3.8.2 die Entwicklung einzelner Sportarten im Bereich des Leistungs- und Spitzensport gezielt fördern, sofern ein entsprechendes Leistungssportkonzept vorgelegt wird und der Stadtsportbund Braunschweig e.V. zum Vorhaben eine befürwortende Stellungnahme vorlegt.

 

Der Braunschweiger MTV von 1847 e. V. (MTV) hat einen Zuschuss in Höhe von 22.000,00 € für die Förderung des Leistungssportes Leichtathletik im Jahr 2023 beantragt. Im Sinne einer möglichst leistungssportlichen Ausrichtung hat sich der MTV mit weiteren Braunschweiger Sportvereinen in der Leichtathletikgemeinschaft Braunschweig (LG) zusammengeschlossen.

 

Das Ziel der LG und der angehörigen Sportvereine ist es, Leichtathletik in Braunschweig auf möglichst hohem Niveau zu treiben, Erfolge bei deutschen, norddeutschen und Landesmeisterschaften zu erzielen und dadurch das Image der Stadt Braunschweig als Leichtathletikhochburg über die Grenzen Braunschweigs hinaus zu vertreten. Insbesondere für diese Saison-Höhepunkte ist eine spezifische Vorbereitung der Athletinnen und Athleten notwendig.

 

Die LG-Athletinnen und Athleten haben neben ihrem Vereinstraining in der LG die Möglichkeit, auf einem höheren Niveau zusammen mit anderen Spitzenathletinnen und -athleten zu trainieren und sich gezielt auf nationale und internationale Wettkämpfe vorzubereiten.

 

Ein der Ziffer 3.8.2 entsprechendes Leistungssportkonzept wurde vorgelegt und vom Stadtsportbund Braunschweig e. V. gemäß Ziffer 3.8.2 befürwortet.

 

Die Verwaltung schlägt vor, gemäß Ziffer 3.8.2 der Sportförderrichtlinie dem MTV einen Zuschuss in Höhe von bis zu 22.000,00 € als Fehlbedarfsfinanzierung für die Förderung des Leistungssportes Leichtathletik im Jahr 2023 zu gewähren.

 

Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Änderung der Sportförderrichtlinie durch Beschluss des Rates der Stadt Braunschweig. Die Entscheidung über die Änderung ist für die Sitzung des Rates am 19. Dezember 2023 vorgesehen.

 

Haushaltsmittel:

Haushaltsmittel in ausreichender Höhe stehen im städtischen Doppelhaushalt 2023/24, im Teilhaushalt des Fachbereichs Stadtgrün und Sport zu Verfügung.

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise