Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 23-22649

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Der Verlängerung des bestehenden Mietvertrages mit dem SV Schwarzer Berg e. V. bis Dezember 2044 wird zugestimmt. Die Verwaltung wird ermächtigt, eine entsprechende Vertragsanpassung vorzunehmen.“
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Die Stadt hat mit dem SV Schwarzer Berg e. V. im Jahr 1999 einen Mietvertrag mit einer Laufzeit von 30 Jahren über die Sportanlage Maulbeerweg 6 abgeschlossen.

Mit dem 1. Änderungsvertrag zum Mietvertrag im Jahr 2001 wurde die Fläche der Sportanlage korrigiert und der entsprechende Mietzins festgelegt.

 

Der Verein hat die Verwaltung nunmehr gebeten, den Pachtvertrag für die Dauer von mindestens zwölf Jahren zu verlängern. Hintergrund dieses Antrages ist die geplante energetische Sanierung der Flutlichtanlage. Die Anlage soll auf LED-Technik umgestellt werden.

 

Zum jetzigen Zeitpunkt erfüllt die Vertragssituation für die gemietete Sportanlage weder die Förderkriterien des Landessportbundes Niedersachsen e. V. noch die Voraussetzungen nach Ziffer 3.6.2 der Sportförderrichtlinie der Stadt Braunschweig.

 

Demnach kann die Stadt für den Bau, die Erweiterung und Instandsetzung von vereinseigenen Sportstätten oder Teilen von Sportstätten wie z.B. Sportfunktionsgebäuden, die sich im Eigentum von Sportvereinen befinden oder dem Eigentum gleichstehende langfristige Rechte (z.B. aus Erbbaurechtsverträgen) bzw. langfristig vertraglich eingeräumte Nutzungsrechte (z.B. aus Pachtverträgen) mit einer Laufzeit von in der Regel noch mindestens zwölf Jahren ab dem Jahr der Antragstellung bestehen, Zuwendungen gewähren.

 

Ein langfristig vertraglich eingeräumtes Nutzungsrecht besteht nach der aktuellen Vertragslage zwischen der Stadt und dem SV Schwarzer Berg e. V. allerdings nicht. Um einen prüffähigen Antrag auf Gewährung eines Zuschusses einreichen zu können, ist der aktuelle Mietvertrag in einen langfristigen Mietvertrag mit einer Laufzeit von mindestens zwölf Jahren abzuändern.

 

Die Verwaltung bewertet aus sportfachlicher Sicht das energetische Sanierungskonzept des Vereins als sinnvoll, insbesondere in Hinblick auf die Herausforderungen des Klimawandels. Daher wird empfohlen, der Verlängerung des Mietvertrages bis zum Jahr 2044 zuzustimmen.

 

Als Anlage ist der Entwurf des 2. Änderungsvertrages zum Mietvertrag vom 15. Dezember 1999 beigefügt.
 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise