Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 23-22269
Grunddaten
- Betreff:
-
Gewährung von Zuschüssen an Sportvereine | Betriebs- und Unterhaltungskostenzuschüsse im Jahr 2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0670 Sportreferat
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Sportausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
|
30.11.2023
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Stadt Braunschweig kann gemäß Ziffer 3.6.3 der Sportförderrichtlinie Sportvereinen für den Betrieb und die laufende Unterhaltung ihrer vereinseigenen, gepachteten und gemieteten Sportstätteninfrastruktur jährlich auf Grundlage der entsprechenden Einzelansätze zweckgebundene, pauschalierte Zuschüsse gewähren.
Der Rat hat in seiner Sitzung am 18. Dezember 2018 die Dynamisierung dieser Betriebs- und Unterhaltungskostenzuschüsse beschlossen. Um die im Jahr 2018 nicht erfolgte Dynamisierung nachzuholen, wurde für das Jahr 2019 eine Erhöhung im Sportbereich von insgesamt 4,88 % festgelegt; für die Folgejahre wurde eine Dynamisierungsrate von 3,09 % beschlossen. Mit Beschluss des Rates vom 15. Februar 2022 wurde die Dynamisierungsrate für die Betriebs- und Unterhaltungskostenzuschüsse auf 2,16 % verringert sowie ebenso entschieden, dass die Dynamisierungsbeträge auf volle Hundert Euro aufzurunden sind.
Im vergangenen Jahr wurde die Dynamisierung jedoch versehentlich auf der Grundlage der Haushaltslesung des Jahres 2019 und somit mit 3,09 % vorgenommen.
Die Verwaltung hat den Vorgang unter Beteiligung des Rechtsreferates geprüft, mit dem Ergebnis, dass die bestandskräftigen Zuwendungsbescheide aus dem Jahr 2022 aufgrund des schutzwürdigen Vertrauens der Zuwendungsempfänger nicht mit Wirkung für die Vergangenheit aufgehoben werden dürfen und eine anteilige Rückforderung der gewährten Zuschüsse daher nicht möglich ist.
In Bezug auf einzelne Sportvereine ist bei der falschen Dynamisierung mit 3,09 % der allgemeine Gleichbehandlungsgrundsatz gewahrt, da alle Sportvereine die gleiche Dynamisierungsrate erhalten haben. Die Zuwendungshöhe stand im Einklang mit den Festsetzungen des Haushaltsplanes und der Stadt ist durch diese Verwaltungspraxis insgesamt kein Schaden entstanden.
Zur fehlerfreien Berechnung wird in der Berechnungsformel für das Jahr 2023 sowie für die Folgejahre von einer korrekt erfolgten Dynamisierung im Jahr 2022 ausgegangen.
Die dynamisierten Betriebs- und Unterhaltungskostenzuschüsse errechnen sich daher wie folgt:
Dynamisierter Gesamtzuschuss 2023 = Dynamisierter Gesamtzuschuss 2021 (letzte korrekte Dynamisierung) + Dynamisierungsbetrag 2022 + Dynamisierungsbetrag 2023
Dynamisierungsbetrag 2022 = Dynamisierter Gesamtzuschuss 2021 x 2,16 %, aufgerundet auf volle Einhundert Euro
Dynamisierungsbetrag 2023 = Dynamisierter Gesamtzuschuss 2022 x 2,16 %, aufgerundet auf volle Einhundert Euro
Rechenbeispiel (Ausgangswert: 1.000,00 € dynamisierter Gesamtzuschuss in 2021):
Dynamisierungsbetrag 2022 1.000,00 € x 2,16 % = 21,60 €, aufgerundet 100,00 €
Gesamtzuschuss 2022 = 1.100,00 €
Dynamisierungsbetrag 2023 1.100,00 € x 2,16 % = 23,76 €, aufgerundet 100,00 €
Gesamtzuschuss 2023 = 1.200,00 €
In der Zwischenzeit wurde an die Sportvereine eine zweite Abschlagszahlung geleistet, so dass eine Neuberechnung der den Vereinen zuzurechnenden Unterhaltungskostenzuschüsse stattfinden und beschlossen werden kann, ohne die Liquidität der Vereine zu gefährden. Die Höhe dieser zweiten Abschlagszahlung war identisch zur ersten Abschlagszahlung, so dass lediglich geringe Restbeträge noch nicht gezahlt wurden.
Damit nunmehr eine korrekte Berechnung und Zahlung der Betriebs- und Unterhaltungskostenzuschüsse stattfinden kann und eine fehlerfreie Berechnungsgrundlage für die Folgejahre geschaffen wird, schlägt die Verwaltung vor, abweichend vom Beschluss des Sportausschusses vom 5. September 2023 den in der Anlage unter 1 bis 74 genannten Sportvereinen dynamisierte Betriebs- und Unterhaltungskostenzuschüsse mit einer Gesamtsumme in Höhe von 997.983,47 € zu gewähren.
Folgende Bestandsveränderungen sollen darüber hinaus mit diesem Beschluss berücksichtigt werden:
Lfd. Nr. 15 (F. C. Sportfreunde 1920 Rautheim e. V.): Der Pachtvertrag über die Sportanlage sowie das städtische Sportfunktionsgebäude wurde rückwirkend zum 31. Dezember 2022 aufgehoben. Auf dem Gelände befindet sich darüber hinaus ein teilweise verpachtetes Funktionsgebäude im Vereinseigentum. Der nicht verpachtete Teil des Gebäudes wird weiterhin vom Verein als Umkleideräumlichkeit genutzt. Daher kann dem Verein für diese nicht verpachtete vereinseigene Fläche weiterhin ein städtischer Zuschuss gewährt werden.
Haushaltsmittel in ausreichender Höhe stehen im Doppelhaushalt 2023/24, im Teilhaushalt des Fachbereichs Stadtgrün und Sport, zur Verfügung.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
196,6 kB
|
