Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 23-21960-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zur Anfrage der CDU-Fraktion im Stadtbezirksrat 211 vom 18.08.2023 (23-21960) wird wie folgt Stellung genommen:

 

Zu Frage 1.:

Ein exakter Ausführungstermin kann derzeit nicht benannt werden. Aufgrund vergaberechtlicher Fristen sowie witterungsbedingter Voraussetzungen ist eine Umsetzung frühestens im Frühjahr 2024 möglich.

Zu Frage 2.:

Aufgrund personeller Vakanzen konnten Arbeitsaufträge nicht abgearbeitet werden.

Weiterhin werden aus vergaberechtlichen Gründen Wegesanierungen - außer zur Gefahrenabwehr und der Wiederherstellung der Verkehrssicherheit - als Maßnahmenpaket und nicht als Einzelmaßnahmen ausgeschrieben.

Zusätzlich haben Vergabeverfahren in der Regel Vorlaufzeiten von mehreren Monaten bis zum tatsächlichen Ausführungsbeginn.

Da es sich um eine Maßnahme mit hoher Priorität handelt, ist der betroffene Weg bereits Bestandteil des vorgenannten Maßnahmenpakets und befindet sich derzeit in der Vorbereitung des Vergabeverfahrens.

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