Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 23-22361
Grunddaten
- Betreff:
-
Gewährung von Zuschüssen an Sportvereine | Polizeisportverein Braunschweig e. V. | Teilnahme an der SUMMIT Cheerleading Championship 2023 in Orlando
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0670 Sportreferat
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Sportausschuss
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Entscheidung
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30.11.2023
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„Dem Polizeisportverein Braunschweig e. V. wird gemäß Ziffer 3.6.3 der Sportförderrichtlinie in Verbindung mit den gültigen Einzelansätzen für die Teilnahme an Meisterschaften ein Zuschuss in Höhe von 7.808,25 € für die Teilnahme an der SUMMIT Cheerleading Championship in Orlando 2023 gewährt.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Stadt Braunschweig kann gemäß Ziffer 3.6.3 der Sportförderrichtlinie Sportvereinen u. a. für die Teilnahme an Meisterschaften zweckgebundene, pauschalisierte Zuschüsse gewähren.
Der Polizeisportverein Braunschweig e. V. (PSV) hat einen Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für die Teilnahme an der SUMMIT Cheerleading Championship 2023 in Orlando gestellt. Bei dieser Meisterschaft handelt es sich um die Weltmeisterschaft im Cheerleading, bei der sich Mannschaften aus der ganzen Welt miteinander messen können.
Der zu gewährende Zuschuss errechnet sich nach den gültigen Einzelansätzen der Sportförderrichtlinie wie folgt:
Fahrtkostenzuschuss, 50,00 % der entstandenen Kosten: | 5.988,25 €
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Übernachtungskostenzuschuss, 13 Teilnehmende à 10 Übernachtungen (pro Übernachtung 7,00 €):
| 910,00 € |
Verpflegungskostenzuschuss 13 Teilnehmende à 10 Tage (7,00 € pro Tag, An- und Abreise gelten als 1 Tag):
| 910,00 € |
Gesamtzuschuss: | 7.808,25 € |
Die Verwaltung schlägt vor, dem PSV einen Zuschuss in Höhe von 7.808,25 € für die Teilnahme an der SUMMIT Cheerleading Championship in Orlando 2023 als Festbetragsfinanzierung zu gewähren.
Haushaltsmittel:
Haushaltsmittel in ausreichender Höhe stehen im Doppelhaushalt 2023/24, im Teilhaushalt des Fachbereichs Stadtgrün und Sport zur Verfügung.
