Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 23-22130-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Globale Minderausgabe - Kürzung bei der Volkshochschule BS GmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung
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zur Kenntnis
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02.11.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Anfrage der Gruppe DIE FRAKTION. BS im Rat der Stadt vom 20. September 2023 (DS 23-22130) wurde an die Volkshochschule Braunschweig GmbH mit der Bitte um Stellungnahme weitergeleitet. Folgende Antworten wurden übermittelt:
Zu Frage 1:
Die Umsetzung der globalen Minderausgaben in 2023 würde bei der VHS-Gruppe im laufenden Geschäftsjahr keine Kürzungen von Leistungen erforderlich machen. Die vorgegebene Minderausgabe i.H. von rd. 100 Tsd. € wird aller Voraussicht nach aus den nicht benötigten Planmitteln im „Betrauten Bereich“ (kommunale Beschäftigungsförderung) der VHS Arbeit und Beruf GmbH zu erzielen sein.
Zu Frage 2:
Die Planansätze für den nach EU-Recht „Betrauten Bereich“ sind grundsätzlich schwer kalkulierbar, weil sich bei Arbeitsmarktprogrammen unterjährig häufig Veränderungen in den Projektstrukturen ergeben. Dies führt dann meist zu Minderausgaben bei den Sach- und Personalkosten. Gerade während der Corona-Pandemie konnten einige Aufträge nur teilweise oder z.B. mit weniger TN-Präsenz durchgeführt werden. Für die gesamte Betrauung ist ebenso eine effiziente Steuerung der Geschäftsbereiche eine wesentliche rechtliche Voraussetzung. Mittel, die nicht explizit für den Betrauten Bereich eingesetzt werden, dürfen nicht abgerufen werden und sind somit Einsparungen. Darüber gibt jährlich der Betrauungsbericht Aufschluss, der bei der Wirtschaftsabschlussprüfung gesondert behandelt werden muss. Minderausgaben für die Geschäftsjahre 2018-2022:
| 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 |
geplant | 2.253.700 € | 2.537.200 € | 2.758.446 € | 3.068.800 € | 3.376.189 € |
benötigt | 2.207.811 € | 2.392.664 € | 2.441.537 € | 2.805.000 € | 3.134.721 € |
Differenz | 45.889 € | 144.536 € | 316.909 € | 263.800 € | 241.468 € |
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Zu Frage 3:
Siehe zu Frage 1.
