Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 23-22190-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:


Zu den Fragen der Gruppe Direkte Demokraten (Antrag DS 23-22190) vom 28.September 2023 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Zu 1)

Wie wird sichergestellt, dass die globale Minderausgabe lediglich aus Mitteln der

Bodensatzabschöpfung und aus freien Verwaltungsausgaben besteht?

 

Mit dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) vom 17. Dezember 2010 (Nds. GVBl. S. 576) wurden die Niedersächsische Gemeindeordnung (NGO), die Niedersächsische Landkreisordnung (NLO), das Gesetz über die Region Hannover, das Gesetz über die Neugliederung des Landkreises und der Stadt Göttingen und die Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von Rechtsvorschriften kommunaler Körperschaften (BekVo-Kom) zusammengefasst und ersetzt. Es ist seitdem gesetzliche Grundlage des kommunalen Haushaltsrechts. Im Nds. GVBl. Nr. 7/2017 vom 27. April 2017 wurde die Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans sowie die Abwicklung der Kassengeschäfte der Kommunen (Kommunalhaushalts- und -kassenverordnung - KomHKVO -) vom 18. April 2017 bekannt gegeben. Sie ersetzte die GemHKVO, die wiederum am 1. Januar 2006 u. a. die kamerale Gemeindehaushaltsverordnung ablöste.

 

Die Veranschlagung und Bewirtschaftung der Ansätze im städtischen Haushalt erfolgt im Rahmen der o. g. gesetzlichen Rechtsvorschriften.

 

Die zitierte Publikation „Zur verfassungsrechtlichen Problematik globaler Minderausgaben“, veröffentlicht im Juni 2005, bezieht sich insbesondere auf die (damalige) haushaltsrechtliche Situation auf Bundes- und Landesebene. Die im Rahmen dieser Untersuchung und der Fragen der Gruppe Direkte Demokraten vorgenommene Kategorisierung von „Mitteln der Bodensatzabschöpfung und aus freien Verwaltungsausgaben kann daher nicht auf das aktuelle Haushaltsrecht für die niedersächsischen Kommunen übertragen werden.

 

Im Doppelhaushalt 2023/2024 der Stadt Braunschweig wurde für das Haushaltsjahr 2023 im Ergebnishaushalt eine globale Minderausausgabe ohne Zuordnung zu einzelnen Teilhaushalten oder Produkten in he von 16,0 Mio. € eingeplant. Die Veranschlagung erfolgte insgesamt zunächst im Teilhaushalt Allgemeine Finanzwirtschaft.

 

Da es sich hierbei um eine in der Planung vorweggenommene pauschal veranschlagte Haushaltsverbesserung handelt, wird diese im Rahmen der Bewirtschaftung durch konkrete Minderaufwendungen oder durch Mehrerträge seitens der budgetbewirtschaftenden Organisationseinheiten ersetzt. Die Umsetzung erfolgt in Form einer Sachkostensperre (s. Mitteilung DS Nr. 23-22033). Aus den Anlagen zu dieser Mitteilung ergibt sich, mit welchen Sparbeiträgen die einzelnen Org.-Einheiten zur Umsetzung der globalen Minderausgabe beitragen. Bei der Festlegung der Beiträge sind ausschließlich Ansätze berücksichtigt worden, deren Ausschöpfung nach sorgfältiger Prüfung und unter Einhaltung gesetzlicher und vertraglicher Verpflichtungen nicht erfolgen kann, z. B. Personalaufwendungen für Stellen, die nicht besetzt waren bzw. nicht besetzt werden können.

 

Zu 2)

Sind Investitionsausgaben und gesetzlich vorgeschriebene Aufgaben von der globalen Minderausgabe betroffen?

 

Diese Ergebnisverbesserungen beziehen sich auf den Ergebnishaushalt und betreffen laufende Ausgaben des täglichen Verwaltungshandelns. Auszahlungen für die Investitionstätigkeit sind nicht betroffen.

 

Zudem wird gewährleistet, dass die Stadt sämtliche gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben erfüllen kann. Auf die Antwort zu 1) wird verwiesen.

 

Zu 3)

Wie realistisch ist die Einbringbarkeit der globalen Minderausgabe (bitte nach den betroffenen Teilhaushalten aufschlüsseln)?

 

Unter Berücksichtigung der globalen Minderausgabe in Höhe von 16,0 Mio. € ergibt sich im Haushaltsplan 2023/2024 für das Haushaltsjahr 2023 ein Fehlbetrag von rd 64,3 Mio. €. Nach aktuellen Erkenntnissen geht die Verwaltung davon aus, dass die globale Minderausgabe im Rahmen der Bewirtschaftung der Haushaltsansätze erreicht wird.

 

Weitergehende Fragen zur dezentralen Umsetzung der globalen Minderausgabe werden im Rahmen der Berichterstattung in den Fachausschüssen (s. bspw. DS Nrn. 232214301, 232213801 und 232212301 des Dez. V zum Fachbereich Schule) beantwortet.


 

Loading...

Erläuterungen und Hinweise