Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 23-22259-02

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


 

Den in der Vorlage aufgeführten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bzw. Verpflichtungsermächtigungen gemäß §§ 117 und 119 Abs. 5 NKomVG wird unter Inanspruchnahme der aufgezeigten Deckungsmittel zugestimmt.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


5. Teilhaushalt Fachbereich Finanzen

 

Zeile 23     außerordentliche Aufwendungen

Projekt      4S.21 Neu Starkregenereignis 2023 / Schadensbeseitigung

Sachkonto     511993 IM Sonstige außergewöhnliche Aufwendungen

 

Bei dem o. g. Projekt werden außerplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 1.000.000,00 € beantragt.

 

Haushaltsansatz 2023: 0,00 €

außerplanmäßig beantragte Aufwendungen: 1.000.000,00 €

neu zur Verfügung stehende Haushaltsmittel: 1.000.000,00 €

 

Vom 22. Juni 2023 auf den 23. Juni 2023 kam es zu zahlreichen Gebäudeschäden an und in städtischen Liegenschaften durch ein Starkregenereignis. Der Deutsche Wetterdienst sprach von niedergeschlagenen 80 l /qm in einer Stunde. Das entspricht mehr als der Niederschlagsmenge im gesamten Vorjahresmonat (Juni 2022: 38,6 l/qm).

 

Die Niederschläge traten derart intensiv auf, dass in den überwiegenden Fällen die wasserführenden Leitungen an den Gebäuden und im Erdreich nicht mehr in der Lage waren, die Durchflussmenge abzuleiten.

 

Insgesamt waren 155 Liegenschaften von insgesamt ca. 1.244 städtischen Bauwerken

betroffen. Als direkte Folge des Unwetters wurden bis zum 31.08.2023 329 Schadensmeldungen angezeigt. Der Schwerpunkt bei den Schadensmeldungen lag in Wassereintritten im Deckenbereich, gefolgt von Wassereintritten über Keller. Infolge der Wassereintritte ergaben sich Folgemeldungen wie Schäden in den Zwischendecken, beschädigtes Mobiliar, etc..

 

Die Kosten für den Ersatz von beschädigtem Mobiliar sind von den nutzenden Fachbereichen zu tragen. Hinsichtlich der Kosten an den Gebäuden hat eine Finanzierung aus dem Teilhaushalt Finanzen zu erfolgen. r die noch ausstehenden Maßnahmen zur Beseitigung der Folgeschäden werden Gesamtkosten von rd. 1 Mio. € kalkuliert. Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel sollen außerplanmäßig bereitgestellt werden, um Substanzverluste an den Gebäuden durch Feuchteschäden zu vermeiden. Hieraus ergibt sich die sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit der Finanzierung:

 

Zur Bewältigung von Krisen sind im Haushaltsjahr 2022 außerplanmäßige Haushaltsmittel beim Projekt FB 20: Maßnah. i. Z. m. Krisenm. / KatS (4E.200004) bereitgestellt worden. Die noch bestehenden und noch freien Haushaltsreste aus 2022 werden hiermit auf 2023 übertragen und zur Deckung der Kosten für die Schadensbeseitigung der Krisensituation „Starkregenereignis“ zur Verfügung gestellt. Haushaltsmittel aus dem außerordentlichen Ansatz stehen ansonsten nicht zur Verfügung.

 

Deckung:

 

Art der Deckung

PSP-Element / Kostenart

Bezeichnung

Betrag in €

Minderaufwendungen

4E.200004 / 04.505

FB 20: Maßnah. i.Z.m. Krisenm. / KatS / IM sonstige Sachaufwendungen

1.000.000,00

 


 

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