Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 23-22103-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage der Gruppe Direkte Demokraten vom 20.09.2023 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Zu 1.) Der Gummibaum (Ficus elastica) ist eine Baumart aus den Tropen und Subtropen, in welchen sie als Stadtbaum verwendet werden kann. In der gemäßigten Zone ist sie nicht ausreichend frosthart und nicht standortgerecht, weshalb sie in Braunschweig nicht als Stadtbaum in Frage kommt.

 

In Anbetracht der großen Bedeutung von Bäumen für die Umwelt, u. a. dem Filtern von Kohlendioxid aus der Atmosphäre, ist das Ersetzen von lebenden Bäumen durchnstliche Gummibäume keine Option.

 

Zu 2.) Poller sind gemäß der geltenden Rechtsprechung nicht als Hindernisse im Sinne des § 32 Straßenverkehrsordnung (StVO) zu betrachten, da sie keine verkehrsfremden Gegenstände darstellen. Vielmehr handelt es sich um Maßnahmen des Straßenbaulastträgers; beispielsweise zur Sperrung von Zufahrten. Bei der Aufstellung in Verkehrsflächen wird darauf geachtet, Sperrpfosten so auszustatten, dass diese auch bei Dunkelheit erkennbar sind. Wenn Poller in Verkehrsflächen nicht vollflächig rot-weiß ausgebildet sind, sind diese im Regelfall mit einer reflektierenden Banderole versehen worden.

 

Zu 3.) Keine

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