Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 23-22256-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zur Anfrage der FDP-Fraktion vom 12.10.2023 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Ein mit MOIA vergleichbares Ridepooling-Angebot gibt es bereits in der Region, namentlich das FLEXO-Angebot des Regionalverbandes Großraum Braunschweig (RGB) in ausgewählten Bereichen des Verbandsgebietes, z. B. im Bereich Cremlingen/Sickte oder Lehre einschließlich Hondelage. Dabei ist das Angebot (im Nahverkehrsplan 2020 als Bedienungsebene 4) bewusst auf den ländlichen Raum ausgerichtet, um die dort tendenziell schwächere Nachfrage durch Bündelung von Fahrten (also pooling) wirtschaftlicher zu machen. FLEXO ist in das Tarifsystem des VRB (Verbund Region Braunschweig) eingebunden, es gilt z.B. auch das Deutschlandticket.

 

Das Kern-Geschäftsmodell, welches MOIA nunmehr in Lizenz anbietet, ist der Verkauf einer Softwarelösung (Hintergrundsystem). Fahrzeuge und das Label werden nur als zusätzliche Leistungen angeboten. Damit ist das MOIA-System lediglich ein weiterer Wettbewerber auf dem Markt von Softwarelösungen im Mobilitätsbereich – ebenso wie der Dienstleister des RGB für das FLEXO-System. 

 

Dies vorausgeschickt beantwortet die Verwaltung die Fragen wie folgt:

 

Zu 1.: Da es sich bei MOIA um einen Wettbewerber auf einem wachsenden Markt handelt, begrüßt die Stadt die Öffnung der Lizenz, um ein breiteres Angebot für derlei Dienstleistungen zu haben.

 

Zu 2.: Nein, da zu Leistungsfähigkeit, Funktionsumfang und Kosten nur Werbeaussagen bekannt sind. Außerdem geht es bei ÖV15 - Ridepooling für Braunschweig – zunächst um die Frage, ob, zu welchen Tageszeiten und wo solch ein Angebot sinnvoll ist. Diese Frage ist anbieterneutral zu beantworten.

 

Zu 3.: Wie in den Vorbemerkungen erläutert, betreibt der RGB ein vergleichbares Angebot in verschiedenen Projektgebieten im Verbandsgebiet, demnach wäre dieser als Aufgabenträger für den ÖPNV ein möglicher Kunde (Kooperationspartner suggeriert an dieser Stelle ein falsches Auftraggeber-Auftragnehmer-Verhältnis). Ebenso sind hiesige Forschungseinrichtungen denkbar, allerdings würde ein Regelbetrieb nie durch eine Forschungseinrichtung betrieben werden.

 

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