Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 23-22167

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Als Beispiel führe ich hier das RWRB am Ortsausgang von Lamme in Richtung Wedtlenstedt an (Anlage 1).

 

Dieses, in einem kleinen Park liegende, RWRB ist nur an der Beschilderung als solches zu erkennen, da 'Betreten verboten/Gefahr von Ertrinken' angeschlagen sind (Siehe Anlage 2).

 

Mir erschien diese Anlage eher als 'Feuchtbiotop'; denn es tummeln sich dort viele gel, Insekten und Kleintiere (Zufluss Anlage 3).

 

Nachdem nun das große Unwetter im Sommer über Braunschweig hereingebrochen ist, frage ich hiermit offiziell an:

 

1. Entspricht dieses RWRB den derzeitigen rechtlichen Vorgaben?

 

2. Wie steht es um die Beschaffenheit und die Zustände der, als 'RWRB' bezeichneten,

    Anlagen?

 

gez.

 

Annegret Hamecher
 

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Anlagen

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