Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 23-22251
Grunddaten
- Betreff:
-
162. Änderung des Flächennutzungsplans "Solarflächen Völkenrode - Nord" - Aufstellungsbeschluss Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift "Solarflächen Völkenrode - Nord", VK 27 Stadtgebiet zwischen Deponie Watenbüttel, Feldweg nach Völkenrode und Mittellandkanal Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 0130 Referat Kommunikation; 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau- und Baudezernat; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 321 Lehndorf-Watenbüttel
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Anhörung
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22.11.2023
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Erledigt
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Ausschuss für Planung und Hochbau
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Vorberatung
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05.12.2023
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
"1. Für das im Betreff genannte und in Anlage 2 dargestellte Stadtgebiet wird die Aufstellung der 162. Änderung des Flächennutzungsplanes „Solarflächen Völkenrode - Nord“ beschlossen.
2. Für das im Betreff genannte und in Anlage 2 dargestellte Stadtgebiet wird die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarflächen Völkenrode - Nord“, VK 27, beschlossen.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschlusskompetenz
Die Beschlusskompetenz des Verwaltungsausschusses ergibt sich aus § 76 (2) S. 1 NKomVG. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Entscheidung über Aufstellung von Bauleitplänen (Flächennutzungsplan/Bebauungsplan) um eine Angelegenheit, über die weder der Rat oder die Stadtbezirksräte zu beschließen haben noch der Hauptverwaltungsbeamte zuständig ist. Daher besteht eine Beschlusszuständigkeit des Verwaltungsausschusses. Diese wurde auch nicht auf einen Ausschuss gemäß § 6 Hauptsatzung übertragen. Daher bleibt es bei der Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses.
Planungsziel und Planungsanlass
Am 1. August 2023 hat die SESP Solar Projektmanagement GmbH & Co. KG aus Schladen einen Antrag auf die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 (2) BauGB gestellt. Bei dem geplanten Vorhaben handelt es sich um eine Freiflächen-Photovoltaikanlage (FF-PVA). Diese Anlage soll auf einer ca. 6,7 ha großen landwirtschaftlich genutzten Fläche nördlich von Völkenrode, zwischen Abfalldeponie und Mittellandkanal realisiert werden. Dem Antrag waren eine Beschreibung des Vorhabens (s. Anlage) und ein Nutzungsvertrag vom 13. Juni 2023 zwischen der SESP und der Grundstückseigentümerin über die Errichtung und den Betrieb einer FF-PVA beigefügt.
Die Stadtverwaltung arbeitet derzeit an einem gesamtstädtischen Konzept für FF-PVA. In diesem Zusammenhang wird eine Vielzahl unterschiedlicher Kriterien (Umwelt, Stadtplanung, Freiraum, usw.) überprüft und eine Bewertung vorgenommen. Ziel ist, geeignete Standorte für FF-PVA in Braunschweig zu identifizieren. Das Konzept soll im nächsten Jahr den politischen Gremien zur Entscheidung vorgelegt werden. Zweck dieses Konzeptes ist, Anträge von Vorhabenträgern zukünftig auf einer qualifizierten fachlichen Grundlage bzw. abgesicherten politischen Willensbildung bescheiden zu können.
Die angefragten Flächen sind für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auch nach den vorläufigen Ergebnissen des gesamtstädtischen Konzepts gut geeignet. Entgegenstehende Planungsziele bestehen nicht. Mit der Realisierung des Projektes kann ein nennenswerter Beitrag zur Erreichung der Braunschweiger Klimaschutzziele entsprechend dem vom Rat der Stadt Braunschweig im Jahr 2022 beschlossenen Integrierten Klimaschutzkonzept 2.0 geleistet werden.
Das Vorhaben liegt im Außenbereich. Der Flächennutzungsplan stellt „Flächen für die Landwirtschaft“ dar. Da es sich um eine gewerbliche Nutzung handelt, sind die Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Im Rahmen dieser Planverfahren werden alle öffentlichen und privaten Belange erhoben und bearbeitet. Dabei wird auch ein Umweltbericht erstellt.
Als Bestandteil eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist ein Vorhaben – und Erschließungsplan anzufertigen und ein Durchführungsvertrag abzuschließen. In dem Durchführungsvertrag muss sich der Vorhabenträger dazu verpflichten, die Maßnahmen zu realisieren.
Ziel der Planung ist es somit, die planungsrechtlichen Grundlagen für die Realisierung der Freiflächen-Photovoltaikanlage zu schaffen.
Empfehlung
Die Verwaltung empfiehlt die 162. Änderung des Flächennutzungsplanes „Solarflächen Völkenrode - Nord“ und die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarflächen Völkenrode - Nord“, VK 27 zu beschließen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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865,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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777,5 kB
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3
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(wie Dokument)
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850,4 kB
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