Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 23-22015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

Die Karl-Sprengel-Straße, der Silingenweg, der Hartriegelweg, Am Stadtwege und Am Mooranger werden als Tempo 30-Zone ausgewiesen.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Beschlusskompetenz:

Die Beschlusskompetenz des Stadtbezirksrats ergibt sich aus § 93 Abs. 1 Satz 3 NKomVG i. V. m. § 16 Abs. 1 Nr. 7 der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnormen handelt es sich bei der Entscheidung über die Einrichtung einer Tempo 30-Zone um eine verkehrsplanerische Angelegenheit, die auf den Stadtbezirksrat übertragen wurde, da die Bedeutung der genannten Straßen nicht über den Stadtbezirk hinausgehen.

 

Anlass:

Anlässlich einer Anfrage aus der Bevölkerung wurden die Geschwindigkeitsbeschränkungen im Stadtteil Völkenrode überprüft. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und Verkehrsberuhigung sollen auf den betroffenen Straßen Karl-Sprengel-Straße, dem Silingenweg, Hartriegelweg, Am Stadtwege und Am Mooranger Tempo 30-Zonen eingerichtet werden. Der verkehrsberuhigte Bereich im Hartriegelweg bleibt erhalten und wird gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO) in die Tempo 30-Zone integriert.

 

Die Einrichtung einer Tempo 30-Zone gem. § 45 Abs. 1 c StVO ist auf Straßen möglich, welche nicht den überörtlichen Verkehr aufnehmen und die Voraussetzungen gem. § 45 Abs. 1 c StVO erfüllen.

 

Die Anforderungen gemäß § 45 Abs. 1 c StVO zur Einrichtung einer Tempo 30-Zone sind in der Karl-Sprengel-Straße, dem Silingenweg, Hartriegelweg, Am Stadtwege und Am Mooranger erfüllt.

 

Die genannten Straßen dienen der Erschließung der Wohngebäude sowie der angrenzenden Park- und Stellplätze. Eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h kann einen maßgeblichen Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und Aufenthaltsqualität der Anwohner leisten. Verkehrliche Nachteile entstehen dadurch nicht.

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