Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 23-22303-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Baugebiet "Rautheim-Möncheberg"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation
- Beteiligt:
- DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau- und Baudezernat; 0100 Steuerungsdienst; 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Schmidbauer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 212 Südstadt-Rautheim-Mascherode
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zur Kenntnis
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07.11.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zu der Anfrage der Fraktion B90/Grüne im Stadtbezirksrat 212 – Südstadt-Rautheim-Mascherode vom 23.10.2023 (DS-Nr. 23-22303) nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Zu 1.:
Die Ausarbeitung der städtebaulichen Planung zum Baugebiet Rautheim-Möncheberg sowie detaillierte Planungen, die für die Aufstellung des Bauleitplans notwendig sind, erfolgt durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Braunschweig. Bebauungsplanbegleitende Fachgutachten und Untersuchungen werden extern vergeben und durch die zuständigen Fachdienststellen der Stadt begleitet und geprüft.
Zu 2.:
Eine projektspezifische Ermittlung der Verwaltungstätigkeiten findet nicht statt. Die Beauftragung der externen Leistungen (Gutachten) im Rahmen des Verfahrens RA 29, „Rautheim-Möncheberg“, ist noch nicht abgeschlossen, sodass die angefragten Kostenteile zu diesem Zeitpunkt nicht ermittelt werden können. Die Kosten werden durch die Grundstücksgesellschaft Braunschweig mbH (GGB) als Erschließungsträgerin übernommen.
Zu 3.:
Siehe oben.
