Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 23-22381

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

„Dem Lehndorfer Turn- und Sportverein von 1893 e. V. wird ein Zuschuss in Höhe von bis zu 48.781,74‬ € für die weitere Anmietung von vier Umkleide- und zwei Sanitärcontainern für die Sportanlage Blitzeichenweg gewährt.“

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Das Sportheim des Lehndorfer Turn- und Sportvereins von 1893 e. V. (LTSV) wurde durch einen Brandschaden im Jahr 2021 teilweise zerstört und steht dem Verein zur Nutzung der Sportanlage seither nur eingeschränkt zur Verfügung. Mit Bescheid vom 29. September 2022 wurde dem LTSV ein Zuschuss in Höhe von bis zu 385.938,95 € für den Neubau der Räumlichkeiten im Kabinentrakt des Sportfunktionsgebäudes gewährt. Bis zur Inbetriebnahme des Neubaus ist die Durchführung des Sportbetriebes auf der Sportanlage Blitzeichenweg nur durch weitere Anmietung von Umkleide- und Sanitärcontainern möglich.

 

Mit Zuschussantrag vom 10. Januar 2023 hat der LTSV die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 95.000,00 € als Vollkostenzuschuss für die weitere temporäre Anmietung von vier Umkleidecontainern, einem Dusch- und einem WC-Container beantragt.

 

Mit Bescheid vom 22. März 2023 wurde dem LTSV bereits ein Zuschuss in Höhe von bis zu 43.980,27 € für die temporäre Anmietung von Umkleide- und Sanitärcontainern für den Zeitraum Februar bis Mai 2023 gewährt.

 

Es ist ein weiterer Mietzeitraum von sechs Monaten für die Nutzung dieser temporären Sportstätteninfrastruktur beabsichtigt, die gemäß Ziffer 3.6.2 der Sportförderrichtlinie der Stadt Braunschweig als (vorübergehende) Instandsetzung des Sportfunktionsgebäudes zu werten ist.

 

Gemäß Kosten- und Finanzierungsplan wurden für eine Mietdauer von zehn Monaten voraussichtlich zuwendungsfähige Gesamtkosten in Höhe von 92.762,01 € ermittelt, wovon 81.302,90 € wiederkehrende monatliche Mietkosten und 11.459,11 € einmalige Kosten darstellen.

 

Für die Dauer der Anmietung von sechs Monaten wurden somit anteilig voraussichtlich zuwendungsfähige Gesamtkosten in Höhe von 48.781,74‬ € ermittelt. Die einmaligen Kosten wurden bereits mit dem ersten Zuschuss im laufenden Jahr bezuschusst.

 

Der LTSV verfügt nach eigenen Angaben nicht über eigene finanzielle Mittel für die weitere Anmietung der Container und bittet um eine Vollfinanzierung im Rahmen eines städtischen Zuschusses.

 

Eine Zuwendung darf gemäß § 3 Absatz 3 der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus Haushaltsmitteln der Stadt Braunschweig ausnahmsweise zur Vollfinanzierung bewilligt werden, wenn die Zweckerfüllung nur bei Übernahme sämtlicher zuwendungsfähiger Ausgaben möglich ist.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, eine städtische Zuwendung in Höhe von 100 % der voraussichtlichen zuwendungsfähigen Gesamtausgaben für die Anmietungsdauer von sechs Monaten, somit in Höhe von bis zu 48.781,74 € in Form einer Vollfinanzierung zu gewähren.

 

Haushaltsmittel sind im Doppelhaushalt 2023/24 im Teilhaushalt des Fachbereichs Stadtgrün und Sport in ausreichender Höhe vorgesehen.
 

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