Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 23-22391

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

„Dem Schützenverein Leiferde e. V. von 1956 wird ein weiterer Zuschuss in Höhe von bis zu 3.438,23 € für die Modernisierung des Kleinkaliberstandes auf eine elektronische Trefferanzeige gewährt.“

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß Ziffer 3.6.2 der Sportförderrichtlinie der Stadt Braunschweig kann die Stadt für den Bau, die Erweiterung und Instandsetzung von vereinseigenen Sportstätten oder Teilen von Sportstätten wie z. B. Sportfunktionsgebäuden, die im Eigentum bzw. im Erbbaurecht von Sportvereinen stehen, sowie für den Erwerb von Sportgeräten, die unmittelbar der Ausübung des Sports dienen, Zuwendungen gewähren.

 

Der Schützenverein Leiferde e. V. von 1956 hat die Gewährung eines weiteren Zuschusses in Höhe von bis zu 3.438,23 € für die Modernisierung des Kleinkaliberstandes auf eine elektronische Trefferanzeige beantragt. Die voraussichtlich zuwendungsfähigen Gesamtausgaben beliefen sich gemäß vorliegendem Kosten- und Finanzierungsplan auf 32.808,84 €.

 

Mit Beschluss des Sportausschusses vom 5. September 2023 wurde die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von bis zu 12.966,19 € entschieden. Der Verein hat in der Zwischenzeit aufgrund veränderter Finanzierungsbausteine den Kosten- und Finanzierungsplan angepasst und eine Erhöhung des Zuschusses von 39,52 % auf 50,00 % beantragt.

 

Mit der Modernisierung des Kleinkaliberstandes auf eine elektronische Trefferanzeige sollen die Attraktivität des Vereins gesteigert und neue Mitglieder generiert werden. Darüber hinaus sollen die Betriebskosten durch die weniger wartungsintensive elektronische Anzeige sinken.

 

Die Verwaltung schlägt vor, dem Schützenverein Leiferde e. V. von 1956 einen weiteren Zuschuss in Höhe von bis zu 3.438,23 € für die Modernisierung des Kleinkaliberstandes auf eine elektronische Trefferanzeige zu gewähren. Der daraus resultierende Gesamtzuschuss in Höhe von bis zu 16.404,42 € wird als Anteilsfinanzierung (50,00 %) gewährt.

 

Haushaltsmittel:

Haushaltsmittel in ausreichender Höhe stehen im städtischen Doppelhaushalt 2023/24, im Teilhaushalt des Fachbereichs Stadtgrün und Sport zur Verfügung.

 

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Erläuterungen und Hinweise