Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 23-22368
Grunddaten
- Betreff:
-
Verlängerung des Vertrages mit der Stiftung Braunschweiger Kulturbesitz (SBK) zur Sicherung und Erhöhung der biologischen Vielfalt im Querumer Wald
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 68 Fachbereich Umwelt
- Beteiligt:
- DEZERNAT VIII -Umwelt-, Stadtgrün-, Sport- und Hochbaudezernat; 0100 Steuerungsdienst; 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Umwelt- und Grünflächenausschuss
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zur Kenntnis
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01.12.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zwecks sukzessiver Herausnahme eines der bedeutendsten alten Waldgebiete Braunschweigs aus der wirtschaftlichen Nutzung hat die Stadt am 26. März 2014 den „Vertrag zur Sicherung und Erhöhung der biologischen Vielfalt im Querumer Wald“ mit der SBK als Waldeigentümerin abgeschlossen. Die Vereinbarung gilt zunächst für eine Dauer von zehn Jahren vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2023, mit einer Verlängerungsoption für weitere zehn Jahre. Der Planungs- und Umweltausschuss wurde über den Vertragsschluss durch Mitteilung vom 24. März 2014 (Drs. 13530/14) informiert.
Nach den vertraglichen Regelungen erstattet die Stadt Braunschweig der SBK jährlich den Wert des ihr entgangenen Holzeinschlags in Höhe von 4.000,00 €, zzgl. der jeweilig geltenden Mehrwertsteuer. Zusätzlich können einmalige Abgeltungen in unbegrenzter Höhe geleistet werden. Im Gegenzug verzichtet die SBK während der gesamten Laufzeit auf jegliche Holznutzung und die Durchführung von Verjüngungsmaßnahmen auf einer Gesamtfläche von 37,1 ha. Darüber hinaus wird mit den jährlichen Zahlungen auch die wirtschaftliche Nutzung des Waldes teilweise dauerhaft abgegolten. Nach der Vertragslaufzeit ist hierdurch eine naturschutzfachlich wertvolle Eichenwaldfläche in der abgegoltenen Größe dauerhaft gesichert.
Neben diesem maßgeblichen Beitrag zur Erhöhung der Biodiversität ist tragender Aspekt dieses Projektes die vertraglich abgesicherte Option für die Stadt Braunschweig, die von ihr im Rahmen von § 15 Abs. 6 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), § 6 Nds. Naturschutzgesetz (NNatSchG) in Ausnahmefällen für unvermeidbare Eingriffe/Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft eingenommenen Ersatzgelder in unbestimmter Höhe jederzeit an die SBK zur dauerhaften Sicherung des Waldes zahlen zu können. Dies ermöglicht der Stadt langfristig, die Ersatzgelder der gesetzlichen Pflicht entsprechend weiterhin bestmöglich einzusetzen. Alle bis zum Vertragsende eingezahlten Gelder fließen in die dauerhafte, über die Vertragslaufzeit hinausgehende Sicherung einer den Zahlungen entsprechend großen Waldfläche ein.
Mit Stand vom 13. Oktober 2023 konnte bereits eine Fläche von 120.304,81 m² (12,03 ha) des Wirtschaftswaldes aus der dauerhaften Nutzung abgelöst werden.
Da damit noch nicht die gesamte vertragsgegenständliche Waldfläche gesichert wurde, greift die Verlängerungsoption für weitere zehn Jahre. Hierüber bestand im Rahmen eines gemeinsamen Gesprächs am 12.Oktober 2023 mit der SBK Einigkeit. Ein gesonderter Abschluss eines Verlängerungsvertrags ist nicht erforderlich, da die Verlängerung bereits im ursprünglichen Vertrag vereinbart und eine Auflösung nur aus schwerwiegenden Gründen vorgesehen wurde.
Ob und in welcher Höhe zukünftig über die jährliche Mindestsumme hinausgehende Einmalzahlungen geleistet werden, hängt u. a. von der Höhe der anfallenden Ersatzgelder ab. Welche Fläche nach Ablauf der weiteren Vertragslaufzeit abgegolten sein wird, lässt sich daher derzeit nicht prognostizieren.
Die Sicherung des dauerhaften Bewirtschaftungsverzichtes erfolgt zum Vertragsende durch entsprechende Eintragung sowohl im Grundbuch als auch in den Forsteinrichtungswerken.
