Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 23-22392
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestellung eines Beauftragten für Naturschutz und Landschaftspflege
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 68 Fachbereich Umwelt
- Beteiligt:
- DEZERNAT VIII -Umwelt-, Stadtgrün-, Sport- und Hochbaudezernat; 0100 Steuerungsdienst; 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Umwelt- und Grünflächenausschuss
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Vorberatung
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01.12.2023
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachverhalt:
1. Beschlusszuständigkeit
Die formelle Beschlusskompetenz des Verwaltungsausschusses ergibt sich aus § 76 Abs. 2 Satz 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG).
Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Entscheidung über die Bestellung eines Naturschutzbeauftragten nach § 34 Abs. 1 Niedersächsisches Naturschutzgesetz (NNatSchG) um eine Angelegenheit, über die nicht der Rat oder die Stadtbezirksräte zu beschließen haben und für die nicht der Hauptverwaltungsbeamte zuständig ist. Daher besteht eine Beschlusszuständigkeit des Verwaltungsausschusses. Diese wurde auch nicht auf einen Ausschuss gemäß § 6 der Hauptsatzung übertragen. Daher bleibt es bei der Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses.
2. Begründung
Gemäß § 34 Abs. 1 NNatSchG kann die Naturschutzbehörde für die Dauer von fünf Jahren Beauftragte für Natur- und Landschaftspflege bestellen. Sie müssen die erforderliche Sachkunde besitzen.
Die Beauftragten für Natur- und Landschaftspflege sind ehrenamtlich für die Stadt Braunschweig tätig. Sie beraten und unterstützen die Naturschutzbehörde in allen Angelegenheiten des Naturschutzes und der Landschaftspflege; sie fördern das allgemeine Verständnis für diese Aufgaben und sind dabei an fachliche Weisungen nicht gebunden.
In Braunschweig sind drei Beauftragte für Natur- und Landschaftspflege bestellt. Der bis zum 31. Dezember 2023 langjährig ehrenamtlich tätige Naturschutzbeauftragte Herr Dr. Walter Rieger verzichtet aus persönlichen Gründen auf eine weitere Bestellung.
Für eine Nachbesetzung des Ehrenamtes wurden 20 in Braunschweig aktive Naturschutzvereine angeschrieben und um Vorschläge von interessierten Kandidatinnen und Kandidaten gebeten. Vom FUN Hondelage, dem Braunschweiger Landesverein Geschichte – Heimat – Natur und dem BUND wurde Herr Stefan Grote vorgeschlagen.
Herr Grote ist aufgrund seiner Ausbildung und beruflichen Tätigkeiten sehr versiert im Naturschutz und verfügt über Erfahrungen im ehrenamtlichen Naturschutz.
Er ist als Diplom-Biologe in Landschaftsplanung und Naturschutz tätig. Arbeitsschwerpunkte sind überwiegend Botanik und Geobotantik (Kartierungen von Biotop- und Lebensraumtypen sowie Erfassungen der Flora und Vegetationsausstattung einzelner Gebiete im gesamten norddeutschen Raum). Seit 2003 wurden von ihm auf dem Gebiet der Stadt Braunschweig (u. a. im Naturschutzgebiet Riddagshausen und im Raum Hondelage) diverse Kartierungs-, Monitoring- und Artenschutzprojekte durchgeführt. Daneben betreibt er seit 1986 u. a. in Braunschweig Forschungstätigkeit (z. B. Mitarbeit in der Geobotanischen Arbeitsgruppe an der TU Braunschweig/ Beteiligung an der Erforschung der Stadtflora, Uferflora von Fließgewässern, Neophyten, Streuobstwiesen und Mauerflora). Dazu zählen auch zahlreiche Exkursionen, Veröffentlichungen und Vorträge vorwiegend über Themen aus Braunschweig und dem nördlichen Harzvorland.
Er leistet seit diversen Jahren ehrenamtlich Naturschutzarbeit in der Mitarbeit an Pflanzenarten - Erfassungsprogrammen des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft-, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), an Biotoppflegemaßnahmen des BUND im Raum Braunschweig und war/ist Mitbegründer und Vorsitzender der „Schutzgemeinschaft Sandbach e.V“.
Durch sein berufliches und ehrenamtliches Wirken im gesamten Stadtgebiet verfügt Herr Grote über sehr gute Kenntnisse der städtischen Flora.
Herr Grote weist die nach § 34 NNatSchG erforderliche Sachkunde auf. Der zum Jahresende ausscheidende Herr Dr. Rieger ist ein ausgewiesener Experte im Bereich der Pflanzenkunde, sodass eine Nachbestellung mit vergleichbarem Tätigkeitsschwerpunkt anzustreben ist. Auch diese Anforderung erfüllt Herr Grote.
Die Verwaltung schlägt daher vor, Herrn Grote ab dem 01. Januar 2024 für die Dauer von fünf Jahren zum Beauftragten für Naturschutz und Landschaftspflege zu bestellen.
Herr Grote hat seine Bereitschaft erklärt, dieses Ehrenamt als Nachfolger ab dem 01. Januar 2024 für fünf Jahre auszuüben.
