Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 23-22376

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Mit dem Bundesgesetz zur ganztägigen Förderung von Grundschulkindern (GaFöG) gilt ab dem Schuljahr 2026 / 2027 ein stufenweise einzuführender Rechtsanspruch auf 8-Stunden-Ganztags-Betreuung während der Schulzeit einschließlich der Ferien (bei maximal 4 Wochen Schließzeit pro Jahr). Das Gesetz ist im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) verankert. Der Rechtsanspruch richtet sich an die Kommunen.

Nähere Bestimmungen zur Umsetzung werden von den Ländern festgelegt. Dazu gehören auch die Verwendung von Investitions- und Betriebsmitteln des Bundes und Festlegungen über die laufende Finanzierung des Ganztages. Anfang September 2023 hat das Land Niedersachsen seine Rahmenbedingungen veröffentlicht - siehe https://bildungsportal-niedersachsen.de/ganztag/grundlagen-ganztagsschule/rechtsanspruch-auf-ganztagsschule-fuer-kinder-im-grundschulalter/ra-test-2.

Diesen Rahmenbedingungen zufolge soll der Rechtsanspruch über Ganztagsgrundschulen (hauptsächlich Offene Ganztagsschulen / OGS) umgesetzt werden. Die Nachmittagsbetreuung kann nach wie vor in Kooperation mit Jugendhilfeträgern in Form von trilateralen Verträgen (von Schulen, Kommunen und Kooperationspartnern) betrieben werden. Für die Betreuung von mehr als 8 Stunden und die Ferien sind ausschließlich die Kommunen zuständig.

Für die Finanzierung der Betriebskosten leitet das Land 10 % der Bundesmittel an die Kommunen weiter. Diese Gelder werden zumindest in den größeren Städten mit der hohen Inanspruchnahme noch nicht einmal für die Ferienbetreuung reichen. Die Personalkosten für die Nachmittagsangebote während der Schulzeit werden vom Land nach dem bisher für Offene Ganztagsschulen festgelegten Schlüssel im Ganztagsschulerlass - siehe https://bildungsportal-niedersachsen.de/ganztag/grundlagen-ganztagsschule/erlass-und-verordnungen - pro teilnehmendem Kind berechnet und den Schulen bereitgestellt. Änderungen der Zusatzkosten für den Nachmittag beziehen sich auf 3 Stunden statt 2 Stunden täglich sowie 5 Tage statt maximal 4 Tage die Woche.

Es wird aber für OGS-Schulen bei lediglich 75 % der Ausstattung gegenüber gebundenen Ganztagsschulen bleiben. Mit den über das Land bereitgestellten Zusatzkosten für den Nachmittag ist zumindest in den größeren Städten mit den hohen Betreuungsbedarfen kein auch nur annähernd qualitätsvolles Angebot möglich. Wenn alle Personalmittel (Lehrerstunden und kapitalisierte Mittel für Kooperationen und AGs) ausschließlich für Betreuung eingesetzt würden, ergäbe sich ein Betreuungsschlüssel von annähernd 1:30. In Horten ist in Niedersachsen ein Betreuungsschlüssel von 1:10 vorgeschrieben.

Braunschweig ist im Vergleich mit anderen Kommunen in Niedersachsen mit dem Modell der Kooperativen Ganztagsgrundschule (KoGS) und den in Ratsbeschlüssen verankerten Umsetzungsplänen sehr gut aufgestellt. Das KoGS-Modell kann durch die enge Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe die Qualität, die für den Kanon von Bildung, Erziehung und Betreuung notwendig ist, ermöglichen. Das ist gerade unter dem Aspekt der maximalen Entwicklungschancen für jedes Kind in der heutigen Zeit unbedingt erforderlich. Solange nicht alle Grundschulen in KoGS-Schulen umgewandelt sind, gewährleistet die Stadt eine hortähnliche Schulkindbetreuung für 60 % aller Kinder an den verbleibenden Schulen. Insgesamt ist bis 2026 eine Bedarfsabdeckung von 80 % angestrebt und auch zu erreichen. Durch die ab 2026 / 2027 erhöhten Finanzmittel des Landes würden die über die Kommune finanzierten Betriebskosten gegenüber dem Ist-Stand voraussichtlich nicht steigen oder sogar sinken.

Dieses vorausgeschickt stellen wir folgende Fragen:

1. Plant die Verwaltung das Braunschweiger KoGS-Modell auch nach 2026 / 2027  in Form von trilateralen Verträgen fortzusetzen und weiter zu entwickeln?

2. Welche Fragen müssen noch geklärt werden, um eine klare Entscheidung über den weiteren Weg zu treffen?

3. Hat die Evaluation des Braunschweiger Modells, die in Zusammenarbeit mit der Universität Hildesheim erfolgen soll, schon begonnen? 

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