Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 23-21686

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

Die Förderung für Eltern-Kind-Gruppen im Rahmen des Pauschalierten Aufwandsmodells (PAM) wird wie folgt angepasst:

 

  1. Punkt B 4) Verwaltungskostenumlage der Anlage 1 zu den Ausführungsbestimmungen zum Ratsbeschluss vom 21. Dezember 2004 – Erläuterung zur Ermittlung der Kosten für die einzelnen Gruppenangebote in der Fassung vom 24. Mai 2022 - erhält folgende neue Fassung:

 

Für Gruppen freier Träger

Für die Ermittlung der Verwaltungskostenumlage ist das Verhältnis der jeweiligen Personalkosten (Grundpauschale) zu den Personalkosten der Vormittagsbetreuung maßgeblich. Diesem Verhältnis entsprechend werden die Kosten der Verwaltungskostenumlage für die Vormittagsbetreuung auf die anderen Leistungsangebote umgerechnet.

 

Für Eltern-Kind-Gruppen

Zur Deckung der Kosten für die Fachberatung werden pro Jahr 3.717 € berücksichtigt (Basis 2024).

 

  1. VII Absatz 2 - Trägereigenanteil - der Grundsätze zur Förderung von Kindertagesstätten der Träger der freien Jugendhilfe und Eltern-Kind-Gruppen und VII Absatz 2 - Trägereigenanteil - der Ausführungsbestimmungen zu den Grundsätzen zur Förderung von Kindertagesstätten der Träger der freien Jugendhilfe und Eltern- Kind-Gruppen zum Ratsbeschluss vom 21. Dezember 2004 in der Fassung vom 24. Mai 2022 erhalten folgende neue Fassung:

 

Für die Einrichtungen der übrigen Träger beträgt der Eigenanteil für

-          Krippengruppen 3,75 % des Bruttoförderbetrages,

-          Gruppen bei Eltern-Kind-Gruppen, die überwiegend mit Kindergartenkindern belegt sind, 4,0 % des Bruttoförderbetrages,

-          alle anderen Gruppen 5,0 % des Bruttoförderbetrages.

 

  1. Die Änderung tritt zum 1. Januar 2024 in Kraft. Die Auszahlung erfolgt anteilig monatlich im Rahmen der Abschlagszahlungen für die laufende Förderung.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zu 1.:

 

Bisher erfolgte die Sicherstellung der Fachberatung für Eltern-Kind-Gruppen über die Gewährung von rderbeträgen an den Dachverband der Elterninitiativen Braunschweigs e.V. (DEB e.V.) im Rahmen einer institutionellen Förderung sowie an die Till Eulenspiegel Beratungs- und Fortbildungs-gGmbH (Ratsbeschluss vom 27. Juni 2023 DS 23-20998) im Rahmen einer Projektförderung für den Zeitraum ab der Gründung am 25. November 2022.

 

Bereits im Sommer 2022 wurde die beabsichtigte Änderung in den Fördermodalitäten seitens der Stadtverwaltung dargelegt. Das Jahr 2023 steht im Zeichen einer Übergangslösung und dient der Vorbereitung aller Beteiligten, sich organisatorisch auf die neuen Bedingungen einzustellen. Die Stadt Braunschweig beabsichtigt ab dem 1. Januar 2024 einen zusätzlichen hrlichen Bruttobetrag in Höhe von 3.717 € pro Gruppe für die Deckung der Kosten für die u. a. Fachberatung unter dem Kostenpunkt Verwaltungskostenumlage im Rahmen der Maßnahmepauschale des Pauschalierten Aufwandsmodells (PAM) zur Verfügung zu stellen. Auf diesen Förderbetrag wird der in der PAM-Förderung zu berücksichtigende Trägereigenanteil (derzeit 5% bei Eltern-Kind-Gruppen) angerechnet, so dass die Eltern Kind Gruppen „netto“ 3.513 € je Gruppe und Jahr zusätzlich erhalten (Stand 2023). Entsprechend der Regelungen des PAM wird dieser Betrag jährlich dynamisiert. Die Auszahlung erfolgt wie gewohnt anteilig monatlich im Rahmen der Abschlagszahlungen für die laufende Förderung.

 

In diesem Zusammenhang entfällt die direkte Förderung der bisherigen Beratungsanbieter durch die Stadt Braunschweig und wird in eine indirekte Förderung durch die Zahlung an den Inanspruchnehmenden der Beratungsleistung (die Eltern-Kind-Gruppen) umgewandelt. Die direkte Zahlung an die Eltern-Kind-Gruppen unterstützt und stärkt die Eigenverantwortung[1] und die organisatorische Freiheit der Eltern-Kind-Gruppen. Durch die Einbindung in das PAM System entfallen zudem die aufwändigen Nachweisprüfungen, was das System schlanker“ macht. Fachberatung oder organisatorische Unterstützung kann direkt ohne Einbindung der Stadt eingekauft werden.

 

Die Umstellung der Förderung macht eine leichte Erhöhung des Zuschussrahmens in Höhe von rd. 4.000 € hrlich unumgänglich, eine Standardausweitung ist damit nicht verbunden. Der zukünftig in der PAM-rderung unter dem Kostenpunkt Verwaltungskostenumlage berücksichtigterderanteil liegt für Eltern-Kind-Gruppen weiterhin deutlich unter dem Kostenanteil eines vergleichbaren Freien Trägers (Ganztags Regelgruppe Basis 2023: 15.808 €).

 

Zu 2.:

 

Im Rahmen der Beratungen zu der vorgesehenen Umstellung der Förderung bei den Fachberatungskosten wurde am 8. August 2023 von Braunschweiger Eltern-Kind-Gruppen ein Positionspapier mit weiteren Problemfeldern hinsichtlich der Finanzierung von Eltern-Kind-Gruppen an die Braunschweiger Ratsfraktionen versandt. Mittlerweile haben mehrere Gespräche mit Vertretenden der Eltern-Kind-Gruppen, dem DEB und der Till Eulenspiegel Beratungs- und Fortbildungs gGmbH stattgefunden und das beabsichtigte weitere Vorgehen wurde vorbesprochen.

 

Die erhöhten gesetzlichen und sonstigen Anforderungen, die aktuell bei den Eltern-Kind-Gruppen anfallen, werden auch von der Verwaltungsseite gesehen. Insoweit sollen im Folgejahr noch weitere Gespräche mit dem Ziel erfolgen, die Strukturen von Eltern-Kind-Gruppen zu optimieren und ggfs. auch weitere Betreuungsplätze zu schaffen.

Bis zur Erstellung eines neuen Konzepts ist es jedoch unumgänglich, die kommunale Finanzierung zumindest geringfügig anzupassen, um die gestiegenen Anforderungen weiter erfüllen zu können. Da in Eltern-Kind-Gruppen viele Tätigkeiten ehrenamtlich wahrgenommen werden, wird davon ausgegangen, dass der Träger dort einen Teil des bisher nur finanziell vorgesehenen Trägereigenanteils durch ehrenamtliche Arbeit erfüllt. Insoweit erscheint die Absenkung des bei der rderung zu berücksichtigenden Trägereigenanteils um 1% von 5% auf 4% angemessen.

 

Bei einer Eltern-Kind-Gruppe (ganztags) bedeutet dies eine erhöhte Netto-Förderung von rd. 1.650 € pro Jahr (Basis 2023 unter Berücksichtigung der Verwaltungskostenpauschale aus Ziffer 1).

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Zu 1.:

 

Unter Berücksichtigung von derzeit 26 geförderten Eltern-Kind-Gruppen werden netto rd. 91.400 € für die Aufstockung der Förderung benötigt.

Im Haushaltsjahr 2024 sind 87.500 € für die Beratungsleistungen des DEB im Haushalt

veranschlagt, die grundsätzlich für eine Förderung des DEB und der Till Eulenspiegel Beratungs- und Fortbildungs-gGmbH zur Verfügung stehen, zukünftig werden diese Mittel für die Aufstockung der Förderung der Eltern-Kind-Gruppen eingesetzt. Die darüberhinausgehenden Mittel werden aus dem Budget des FB 51 sichergestellt.

 

Zu 2.:

 

Die zusätzlich erforderlichen Mittel in Höhe von 42.500 € werden aus dem Budget des FB 51 sichergestellt.


[1] vgl. § 25 SGB VIII

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Erläuterungen und Hinweise