Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 22-20282-01
Grunddaten
- Betreff:
-
18. FNP-Änderung Samtgemeinde Sickte, Stellungnahme der Stadt Braunschweig zur Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs.2 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation
- Beteiligt:
- 0800 Stabsstelle Wirtschaftsdezernat; DEZERNAT VI - Wirtschaftsdezernat; 0100 Steuerungsdienst; 0130 Referat Kommunikation; DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau- und Baudezernat; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Planung und Hochbau
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Entscheidung
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05.12.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschlusskompetenz
Die Beschlusskompetenz für städtische Stellungnahmen in nicht-verkehrlichen und nicht-umweltrechtlichen Planfeststellungsbeschlüssen liegt gem. § 6 Ziffer 4 lit. b der Hauptsatzung beim Ausschuss für Planung und Hochbau.
Verfahrensstand
Der Rat der Samtgemeinde Sickte hat in seiner Sitzung am 18.12.2018 die 18. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) beschlossen. Der Stadt Braunschweig wurde im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 (1) BauGB ermöglicht, dazu Stellung zu nehmen. Die Stadt Braunschweig hat von der Möglichkeit der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 (1) BauGB Gebrauch gemacht und im Dezember 2022 eine Stellungnahme zum Vorhaben eingereicht (s. Mitteilung 22-20282).
Am 10.10.2023 hat der Rat der Samtgemeinde Sickte dem Entwurf der 18. FNP-Änderung und der Begründung einschließlich Umweltbericht unter Berücksichtigung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB und aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB zugestimmt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB beschlossen. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB und der benachbarten Gemeinden gemäß § 2 (2) BauGB wird gleichzeitig durchgeführt.
Planungsvorhaben
Im Norden / Nordwesten der bebauten Ortsrandlage von Sickte soll zur Erweiterung einer schon vorhandenen "Gewerblichen Baufläche" (G) aus einer im aktuellen Flächennutzungsplan dargestellten "Wohnbaufläche" (W, ca. 26,5 ha) und einer landwirtschaftlich genutzten Fläche (ca. 13,9 ha) eine "Gewerbliche Baufläche" (G), ca. 40,38 ha und ein kleiner Teil, ca. 1,77 ha, als "Gemischte Baufläche" (M) entstehen.
Stellungnahme der Stadt Braunschweig
Die Stellungnahme der Stadt Braunschweig an die Samtgemeinde Sickte ist der Mitteilung beigefügt. Aus den Unterlagen der Gemeinde ist trotz der zwischenzeitlich erweiterten und nun ausführlicheren Begründung zum Vorhaben nicht ersichtlich, wie sich der Bedarf für die gewerblichen Bauflächen begründet und wie sich rd. 40 ha neue Gewerbeflächen mit der der Gemeinde Sickte regionalplanerisch zugewiesenen Funktion eines Grundzentrums vereinbaren lassen.
Der Standort ist gut an das überörtliche Straßenverkehrsnetz angebunden und grenzt auch nicht unmittelbar an die Stadtgrenze Braunschweigs, so dass keine Lärmimmissionen für das Braunschweiger Stadtgebiet zu befürchten sind. Im Falle einer Entwicklung dieses Gebiets könnte grundsätzlich eine Konkurrenzsituation mit der Stadt Braunschweig eintreten. Bereits heute kann die Stadt Braunschweig jedoch größere An- oder Umsiedlungsvorhaben aufgrund des Mangels eigener Flächenangebote kaum bedienen und muss daher regelmäßig auch an Wirtschaftsförderer der Region verweisen. Die Region Braunschweig ist ein attraktiver Wirtschaftsraum, so dass auch weiterhin mit einer hohen Nachfrage nach Wirtschaftsflächen zu rechnen ist. Hierfür bedarf es auch in den Gemeinden und Landkreisen eines entsprechenden Flächenangebots.
Insgesamt ist das Vorhaben aus einer regionalstrukturpolitischen Perspektive als Beitrag zur wirtschaftlichen Stärkung der Region zu sehen.
Weiteres Vorgehen und Einschätzung der Einflussmöglichkeiten der Stadt Brauschweig
Die Samtgemeinde Sickte hat auf Basis der eingebrachten Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung – u.a. die der Stadt Braunschweig von Dezember 2022 – eine Abwägung vorgenommen. Aus den Planunterlagen geht hervor, dass an der Größe der im FNP darzustellenden „Gewerblichen Baufläche“ auch nach der ersten Beteiligung festgehalten wird. Es zeichnet sich somit ab, dass die Samtgemeinde Sickte an ihren Planungsabsichten festhält und die von der Stadt Braunschweig eingebrachte Flächenreduzierung im Rahmen der Abwägung voraussichtlich nicht berücksichtigen wird.
Fazit
Die Stadt Braunschweig möchte durch die Stellungnahme auf eine Reduzierung der im FNP-Änderungsentwurf dargestellten gewerblichen Fläche hinwirken und somit die Konkurrenz-situation minimieren.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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246,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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210,4 kB
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