Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 23-22389-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Mögliche Sanierung des Staatstheaters
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 41 Fachbereich Kultur und Wissenschaft
- Beteiligt:
- DEZERNAT IV - Kultur- und Wissenschaftsdezernat
- Verantwortlich:
- Prof. Dr. Hesse
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Kultur und Wissenschaft
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zur Kenntnis
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16.11.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Auf die Anfrage der CDU-Fraktion im Rat der Stadt DS Nr. 23-22389 antwortet die Verwaltung wie folgt:
Zu 1.: Welche Zeitplanung gibt es für die Sanierung des Staatstheaters?:
Die Verwaltung hat das Staatstheater Braunschweig um die Übermittlung aktueller Informationen gebeten
Hierzu teil die Verwaltungsleitung des Staatstheaters mit:
„Sanierungsmaßnahmen sind in den Spielstätten Großes Haus und Kleines Haus, sowie bei den Werkstätten und dem Tanzprobensaal notwendig.
Für die Sanierung des Kleinen Hauses liegt eine Bauanmeldung vor. Danach soll die Sanierung 2024 beginnen und 2028 abgeschlossen werden. Für die Sanierung des Großen Hauses gibt es noch keine Bauplanung. Das Land hat aber am 7. November das Theater aufgefordert, den Prozess vorzubereiten und nutzerseitig verschiedene Szenarien zu entwickeln.“
Ergänzung der Verwaltung:
Laut des sog. „Staatstheatervertrags“ von 1955/56 verpflichtet sich die Stadt Braunschweig zur Beteiligung zu einem Drittel an entstehenden Baukosten (Staatstheatervertrag, § 4
Nr. 1). Bevor entsprechende Kosten für Sanierungsmaßnahmen seitens des Landes geltend gemacht werden können, findet die sog. Klarstellungsvereinbarung aus dem Jahre 2011 Anwendung. Lfd. Nr. 5 der Klarstellungsvereinbarung zwischen Land Nds. und Stadt Braunschweig besagt, sofern prognostizierbar Baukosten über 100.000€ entstehen, muss das Land rechtzeitig die Höhe der Kosten schriftlich mitteilen. Eine solche Mitteilung liegt bislang noch nicht vor.
Zu 2. Welche Kostenermittlungen zum Umfang der Sanierungen hat es gegeben?:
Die Verwaltung hat das Staatstheater Braunschweig um die Übermittlung aktueller Informationen gebeten:
„Die Kosten für die Sanierung des Kleinen Hauses werden in Höhe von 33,7 Mio. Euro kalkuliert. Für die anderen Sanierungsbedarfe gibt es noch keine belastbaren Kostenberechnungen. Nach Erfahrungswerten aus ähnlichen Sanierungen bei anderen Theatern ist mit einem dreistelligen Millionenbetrag zu rechnen. Wichtig ist dabei, dass erst mit dem Beschluss des Niedersächsischen Landtages über den Haushalt 2024 eine Grundlage für weiterführende Gespräche zwischen Land und Stadt geschaffen ist, falls dieser Haushalt finanzielle Mittel für die Sanierung des Kleinen Hauses vorsieht.“
Zu 3. Wie ist der aktuelle Sachstand zu den Gesprächen mit dem Land über die Zukunft des Staatstheatervertrages, also die Streichung der Drittelfinanzierung?:
Die Thematik der Neuverhandlung des Staatstheatervertrages zur Veränderung der Finanzierungsbeteiligung der Stadt Braunschweig am Staatstheater Braunschweig wurde in der Vergangenheit bereits mehrfach durch politischen Antrag aufgeworfen und mehrheitlich abgelehnt (siehe hierzu DS Nr. 18-09251-01, DS Nr. 18-09723).
Zudem wird auf die Darlegungen der Verwaltung zu den Vertraglichkeiten Staatstheater Braunschweig in Drs. Nr. 19-11300 verwiesen.
