Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 23-22659

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

„Dem Förderkreis Umwelt- und Naturschutz Hondelage e. V. wird für das Vorhaben „Erhalt von artenreichen Weiden“ eine Zuwendung in Höhe von bis zu 11.910 € gewährt.“
 

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Sachverhalt

Beschlusskompetenz:

 

Die Beschlusskompetenz des Umwelt- und Grünflächenausschusses ergibt sich aus § 76 (3) Satz 1 NKomVG in Verbindung mit § 6 Ziff. 6 Buchstabe d der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig. Danach ist der Umwelt- und Grünflächenausschuss für die Bewilligung unentgeltlicher Zuwendungen an Umweltorganisationen zuständig.

 

Hiervon ausgenommen sind gemäß Buchstabe f) der Richtlinie des Rates gemäß § 58 Abs. 1 NKomVG zur Auslegung des Begriffes „Geschäfte der laufenden Verwaltung“ die Bewilligung von unentgeltlichen Zuwendungen bis zu 5.000 € sowie die Bewilligung von unentgeltlichen Zuwendungen in Höhe der im Vorbericht zum Haushaltsplan bzw. in den Erläuterungen zu den Teilhaushalten genannten Beträge an die entsprechenden Institutionen.

 

Sachverhalt:

 

Die Stadt Braunschweig kann gemäß der „Förderrichtlinie für Gewässer- und Naturschutz sowie Klima („Ökotopf“)“ Zuschüsse für Vereine oder Initiativen gewähren, die sich für Belange des Gewässer-, Natur- oder Klimaschutzes sowie für Klimawandelanpassung in Braunschweig einsetzen.

 

Der Förderkreis Umwelt- und Naturschutz Hondelage e. V. (FUN) beantragt für das Projekt „Erhalt von artenreichen Weiden“ einen städtischen Zuschuss in Höhe von 11.910 €. Das Projekt umfasst den Austausch von Pfählen, um die Weiden in der Waterföhre ausbruchsicher zu erhalten und die Einzäunung der Weiden im Siekbruch, um durch die Beweidung einen Florenaustausch zu ermöglichen. Der vom FUN beantragte Zuschuss dient ausschließlich für Material und die Beschaffung eines Forst­mulchervorsatz. Die Arbeitsleistungen (ca. 240 Stunden) erfolgen ehrenamtlich.

 

Auf Nachfrage hat der FUN mitgeteilt, dass das Vorhaben in keinem Zusammenhang mit der Förderung „Landwirt“ steht. Eine Überförderung existiert somit nicht.

 

Die Verwaltung empfiehlt, den hohen ehrenamtlichen Einsatz des Vereins mit der Bewilligung des beantragten Zuschusses in Höhe von bis zu 11.910 € zu würdigen.

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Erläuterungen und Hinweise