Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 23-22452

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Mit der Vorlage 23-21259 vom 04.05.2023 wurde der Bezirksrat 310 darüber informiert, dass die Anlieger der Bergfeldstraße für ein ca. 10 Meter langes Teilstück der Bergfeldstraße zu Straßenausbaubeiträgen für die Erneuerung der Fahrbahn herangezogen werden sollen.

 

Bei einer Ortsbesichtigung war festzustellen, dass sich der in der Vorlage gekennzeichnete Straßenabschnitt durch mehrere Straßenbaufbrüche in einem desolaten Zustand befindet. Von einer, eine Beitragserhebung rechtfertigenden Erneuerung der Fahrbahn, war nichts zu erkennen. Siehe beigefügte Fotos 1 und 2.

 

Bei einer neuerlichen Anwesenheit vor Ort, war festzustellen, dass von der vermeintlichen Verbesserung nun gar nichts mehr vorhanden ist, weil die Bergfeldstraße für Kanalbaumaßnahmen vollständig aufgebrochen wurde. Siehe Foto 3.

 

Dies vorausgeschickt ergeben sich folgende Fragen:

 

1. Wann und in welchem Umfang (Vollausbau oder nur Deckenerneuerung) hat die Baumaßnahme, die abgerechnet werden soll, stattgefunden?

 

2. Wie kann es sein, dass eine Erneuerungsmaßnahme noch vor ihrer Abrechnung durch Reparaturarbeiten so zerstört wird, dass ein Erneuerungsvorteil nicht mehr erkennbar ist?

 

3. Ist die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen überhaupt noch gerechtfertigt, nachdem die abzurechnende Teilstrecke durch die Knalbaumaßnahmen vollständig beseitigt wurde? 

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Anlagen

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