Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 23-22455
Grunddaten
- Betreff:
-
Leerstand im Stadtgebiet 310
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- Frakt. B90/Grüne im Stadtbezirksrat 310
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 310 Westliches Ringgebiet
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zur Beantwortung
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21.11.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Schon Durchschnittsverdiener*innen haben haben Schwierigkeiten bezahlbaren Wohnraum zu finden. Doch für Menschen mit niedrigem Einkommen oder Renten, für Studierende und Geflüchtete verschärft sich die Situation auf dem Wohnungsmarkt dramatisch. Die „Initiative Wohnungsmarkt“ hatte erst im September zu einer Nacht mit Wohnungslosen auf dem Altstadtmarkt eingeladen, um einen kommunalen Aktionsplan zur Überwindung der Wohnungsnot voranzutreiben.
Im Westlichen Ringgebiet wird zudem vermehrt Wohnraum zu Spekulationszwecken erworben bzw. steigt die Nachfrage an Wohnungen für den Eigenbedarf. Dies bewirkt, dass ärmere Menschen die hier seit Jahren leben, gezwungen sind in Nachbargemeinden wie z.B. Salzgitter abzuwandern, da nicht genügend bezahlbarer Wohnraum besteht. Eine Möglichkeit um hier Zeichen zu setzen ist, dass Wohnungen nicht weiter für Fremdenbeherbergung freigegeben und AirBnB Übernachtungen besser kontrolliert werden. Eine andere Möglichkeit ist, Leerstände nicht länger zu ignorieren. Die Landesregierung hat mit demNiedersächsisches Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (NzwEWG) ein Instrument an die Hand gegeben, das u.a. zum tragen kommt, wenn Wohnungen länger als sechs Monate leer stehen.
Im Westlichen Ringgebiet gibt es seit Jahren Leerstände, die in Wohnraum umgenutzt werden könnten, so u.a. das Gebäude am Cyriaksring 32, neben der HBK.
Zum geschilderten Sachverhalt bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:
- Wie wird Leerstand in Braunschweig ermittelt?
- Gibt es Möglichkeiten Leerstand anzuzeigen und wenn ja wo?
- Damit das Niedersächsisches Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (NzwEWG) zur Anwendung kommen kann, muss die Kommune eine Zweckentfremdungssatzung erlassen. Hat die Stadt Braunschweig eine Zweckentfremdungssatzung erlassen, wie das im § 1 des Gesetzes gefordert ist?
gez. Edith Grumbach-Raasch
