Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 23-22458
Grunddaten
- Betreff:
-
Photovoltaik auf Freiflächen im Stadtbezirk 310
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- Otto, Heike / CDU-Fraktion im Stadtbezirksrat 310
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 310 Westliches Ringgebiet
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zur Beantwortung
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21.11.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
„Freiflächen-Photovoltaikanlagen (FF-PVA) sind in Braunschweig ein unverzichtbarer Bestandteil der Energiewende. Gemäß IKSK 2.0 sind mindestens 200 MW installierte Leistung (entspricht min. 200 ha Fläche), zusätzlich zu rund 600 MW auf Dach- und sonstigen Flächen (bspw. über Parkplätze) zur sektoralen Erreichung der Klimaziele notwendig. Als Baustein zur Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsprozesse von FF-PVA, hat die Verwaltung Planungshinweise für deren umweltverträgliche Errichtung zusammengestellt. Diese beziehen sich auf die Phase nach der Standortentscheidung für eine FF-PVA und definieren, wie die Umsetzung erfolgen soll, um den Umweltnutzen der Anlage zu maximieren und den Genehmigungsprozess zu befördern.
Die Planungshinweise sollen die Verwaltung bei der Bauleitplanung und den notwendigen Abwägungen zur Entscheidungsfindung im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren unterstützen, Planungsbüros eine Grundlage zu Aspekten und Vorgaben der Planung geben und Anlagenbetreibenden bereits im Vorfeld von Genehmigungsprozessen Orientierung bieten. Die Kommunikation aller Projektbeteiligten wird auf diese Weise effizienter gestaltet und ein zügiges Planungs- und Genehmigungsverfahren befördert. Durch konsequente Anwendung der Hinweise werden überdies Biodiversität und Artenschutz gestärkt.
Unabhängig der Planungshinweise erfordert der Bau einer FF-PVA im Außenbereich außerhalb der privilegierten Gebiete gemäß § 35 BauGB auch weiterhin in der Regel einen (vorhabenbezogenen) Bebauungsplan unter Beteiligung der zuständigen Fachbehörden. Sie ersetzen auch nicht die notwendige Einzelfallentscheidung im Genehmigungsverfahren und greifen auch nicht in die Vorauswahl etwaiger Flächen ein.“
Da auch im Bezirk 310 dafür Flächen in Frage kommen könnten, fragen wir die Verwaltung:
1. Welche Pläne gibt es für den Stadtbezirk 310 zur Ausweisung derartiger Freiflächen bzw. welche Potenziale sieht die Fachverwaltung dort für FF-PVA?
2. Wo sind im Stadtbezirk 310 bereits Flächen an mögliche Betreiber von FF-PVA zur Nutzung (Einspeisung ins Netz oder private Nutzung) verkauft bzw. verpachtet oder schon genehmigt worden?
3. Welche Leistungen (kWp) sollen ggf. bis wann im Stadtbezirk 310 installiert werden?
