Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 23-22498

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Nordstraße ist Teil einer Tempo-30-Zone. Hier gilt grundsätzlich die Regel "Rechts vor Links". Gründe für eine Ausnahme von dieser Regel (wie z.B. Vorfahrt für den ÖPNV) liegen hier nicht vor.

Vor der Sanierung des Luftschifferwegs gab es an der Kreuzung der Nordstraße mit dem Luftschifferweg und dem nach Süden führenden Teil des Bültenwegs keine vorfahrtsregelnden Verkehrszeichen.

Der Luftschifferweg ist im B-Plan HA 135 als Geh-/Radweg festgesetzt und dient trotzdem der Erreichbarkeit einiger angrenzender Grundstücke. (DS 21-16756).

Nach der Sanierung des Luftschifferwegs wurde in der Nordstraße in Fahrtrichtung Mittelweg erst das Verkehrszeichen 306 "Vorfahrtsstraße" angebracht und kurz danach durch das Verkehrszeichen 301 "Vorfahrt an der nächsten Kreuzung oder Einmündung" ersetzt.

In Fahrtrichtung Bültenweg sind auf der Nordstraße keine vorfahrtregelnden Verkehrszeichen angebracht. Damit führt die Anbringung dieser Verkehrszeichen ohne ersichtlichen Grund zu einer Benachteiligung des (vorwiegend) Radverkehrs der vom Ringgleis über den Luftschifferweg in Richtung Bültenweg/Ring führt.

 

Daher fragen wir die Verwaltung:

 

Warum wurden an dieser Kreuzung und nur in einer Richtung vorfahrtsregelnde Verkehrszeichen installiert?

 

gez.

Christian Plock
 

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Anlagen

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