Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 23-22500
Grunddaten
- Betreff:
-
Radwegsanierung am Schwarzen Berg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- BIBS-Fraktion im Stadtbezirksrat 330
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 330 Nordstadt-Schunteraue
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zur Beantwortung
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23.11.2023
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31.01.2024
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29.02.2024
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11.04.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Im Mai 2020 habe ich im Stadtbezirksrat Nordstadt den Antrag gestellt, den Radweg von der Straße am Schwarzen Berge zum Ölper See zu sanieren und den daneben liegenden Fußweg punktuell auszubessern.
Am 18.06.2020 hat der Stadtbezirksrat Nordstadt daraufhin beschlossen:
"Die Verwaltung wird gebeten, Haushaltsmittel in ausreichender Höhe in den Haushalt 2021
einzustellen und die Arbeiten so auszuschreiben, dass sie möglichst früh im nächsten
Kalenderjahr ausgeführt werden können" (DS 20-13410).
In Bezug auf den Sachverhalt ist aus heutiger Sicht zu ergänzen:
Nach der Aufhebung der derzeitigen Vollsperrung der Feuerwehrstraße und der Uferstraße sowie der anschließenden Sanierung der beiden Straßen ist damit zu rechnen, dass der Radverkehr durch den Schwarzen Berg noch weiter zunehmen wird.
Zur Sitzung am 10.09.2020 teilt die Verwaltung mit, dass "der Weg in die Arbeitsplanung für 2021 aufgenommen ist und die Sanierung 21.000 € kostet." (DS 20-13410-01 vom 24.08.2020).
Zum einen bezieht sich die Verwaltung auf den falschen Weg (vom Weizenbleek zum Ölper See, Foto in der Anlage), zum anderen ist die Kostenschätzung von 2021 nicht mehr aktuell.
Da bis Mitte 2021 trotz der beantragten und beschlossenen möglichst frühzeitigen Umsetzung im Jahr 2021 keinerlei Vorbereitungen für die Maßnahme erkennbar waren, habe ich zur Sitzung des Stadtbezirksrats Nordstadt am 24.06.21 nach dem vorgesehenen Zeitplan gefragt. (DS 21-16218).
In der Antwort auf diese Anfrage (DS 21-16218-01 vom 14.06.21) wurde die Rückstufung dieser Maßnahme und eine Umsetzung nicht vor Mai 2022 mitgeteilt.
Inzwischen ist das Jahr 2023 vorbei und der Beschluss ist immer noch nicht umgesetzt.
Während zunächst Begründungen wie Krankheitsfälle oder Personalmangel noch akzeptiert werden könnten ist das drei Jahre nach der Beschlussfassung nicht mehr der Fall. Insbesondere gilt dies, wenn parallel dazu für Prestigeprojekte wie die Sanierung des Basketballfeldes im Prinzenpark mit einem Volumen im Millionenbereich offensichtlich genug Personal- und Finanzressourcen zur Verfügung stehen.
Daher frage ich die Verwaltung:
1. Hat die Verwaltung das Recht, von der Politik beschlossene Maßnahmen eigenmächtig zu ignorieren und die Umsetzung zu verweigern?
2. Wenn ja, welche (u.a. juristischen) Möglichkeiten bestehen, die Umsetzung dieser beschlossenen Maßnahmen zu erzwingen?
3. Wenn nein, wann ist mit der Umsetzung der Sanierung des (richtigen) Rad- und Fußweges zu rechnen?
gez.
Christian Plock
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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6,2 MB
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