Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 23-22502
Grunddaten
- Betreff:
-
Raumnutzung der neuen Kita Warnekamp
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- BIBS-Fraktion im Stadtbezirksrat 330
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 330 Nordstadt-Schunteraue
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zur Beantwortung
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23.11.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die am Standort Warnekamp entstehende Kita wird in absehbarer Zeit vollständig fertiggestellt sein. Da die Konzepte für solche Einrichtungen inzwischen längst über die reine Kinderbetreuung hinausgehen, fragte ich nach Möglichkeiten, im Rahmen dieses Neubaus zusätzliche Räume für multifunktionale Nutzungen zu erstellen (DS 20-13411).
In der Antwort (DS 20-13411-01) der Verwaltung wurde auf das vom Rat der Stadt Braunschweig beschlossene Standardraumprogramm für Kitas (DS 16-02658) verwiesen. Die Bereitschaft, entsprechende Überlegungen in zukünftige Neu- oder Erweiterungsbauten einzubeziehen, war nicht gegeben.
Die Erweiterung der Einrichtung sollte direkt mit dem Bauträger, der Nibelungen Wohnbau GmbH als hundertprozentiger Tochtergesellschaft der Stadt Braunschweig, geklärt werden. Erfreulicherweise war die NiWo bereit, einen zusätzlichen Raum für entsprechende Nutzungsmöglichkeiten in die Immobilie zu integrieren.
Um auch diesen Raum möglichst zeitnah nutzbar zu machen, muss für potenzielle Nutzer die Verfahrensweise bei der Vermietung/Belegung geklärt werden.
Daher frage ich die Verwaltung:
1. Wird der zusätzliche Raum von der NiWo als Bauträger oder von den Johannitern als
Betreiber der Kita vergeben/vermietet?
2. Bestehen von Seiten der Stadt Braunschweig Vorgaben (z.B. in Bezug auf
Nutzungsentgelt oder Nutzergruppen), die die Vergabe von Räumlichkeiten in städtischen
bzw. von der Stadt geförderten Einrichtungen regeln?
gez.
Christian Plock
