Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Antrag (öffentlich) - 23-22450

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschluss:

Der Bezirksrat 322 bittet die Verwaltung, vorrangig die Bewerbung des SoVD Braunschweig für die Trägerschaft des künftigen Nachbarschaftszentrums Rühme zu berücksichtigen, da dieser Verband über langjährige Ortsgruppenarbeit mehrerer Ortsgruppen im Bezirk bereits bekannt, erfolgreich und gut vernetzt ist. Diese Synergieeffekte sollten genutzt werden, um einen zügigen Start der Einrichtung zu gewährleisten.
 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Unlängst hatte die Verwaltung zu einer Informationsveranstaltung ins Dorfgemeinschaftshaus Rühme eingeladen zum Thema „Einrichtung eines Nachbarschaftszentrums im DGH Rühme“. Zahlreiche Mitglieder des Bezirksrates sowie Interessierte an einer Trägerschaft des Nachbarschaftszentrums waren anwesend. Herr Thorsten Haf  von der Verwaltung hat das Projekt vorgestellt und u. a. erläutert, dass das Nachbarschaftszentrum Rühme den Bereich Lincolnsiedlung/Vorwerksiedlung mit ca. 3000 Einwohnern, aber auch gerne darüber hinaus abdecken soll.

 

r die Einrichtung von Nachbarschaftszentren wurden Stadteile mit einer hohen Konzentration von besonderen sozialen Strukturen ( z. B. hohe Anzahl allein­er­ziehender Personen bzw. Bürgergeld­haus­halte/Bedarfsgemeinschaften o.ä. ) ausgewählt. Ziele sind u.a.,  niedrigschwellige Begegnungsmöglich­keiten zu schaffen, Stärkung der Nachbarschaft, Förderung des Engagements inkl. Teilnahme am Gemeinwesen, Integration aller und „Empowerment“ (Selbstbestim­mung) und Aufbau quartiersbezogener Gemeinwesenarbeit. Für das Nachbarschaftszentrum ist eine Vollzeitstelle S12 (3.352 - 4.683 €/Monat ) mit einer Qualifikation im Bereich Sozialarbeit/Sozialpädagogik und Verwaltungstätigkeit sowie eine ¼-Stelle für Verwaltungs- und Abrechnungstätigkeiten (12.000 €/Jahr) vorgesehen.

 

Natürlich wird für diese Einrichtung auch ein Träger gesucht. Der Träger ist auch Mieter der Räumlichkeiten und der Außenanlagen. Er regelt die Nutzungszeiten für andere Nutzer, Veranstaltungen und private Feiern (ehemals die Aufgabe der Bezirksgeschäftsstelle). Dem Träger stehen zur Nutzung die Räumlichkeiten im Erdgeschoss zur Verfügung. Der Kultur- und Förderverein Rühme behält seinen Raum. Die Miete beträgt 20.000 € und wird von der Stadt übernommen und an die NIWO überwiesen. Es ist eine jährliche Dynamisierung zur Preisanpassung vorgesehen. Seitens des Trägers besteht keine Pflicht zur Leistung eines Eigenanteils. Das Nachbarschaftszentrum soll 20 Std/Woche geöffnet sein. Es ist eine Beteiligung des Trägers an den örtlichen Arbeitsgruppen vorgesehen. Bewerber für die Trägerschaft müssen ein Konzept vorstellen und Qualifikationen in diesem Bereich durch bereits vorhandene Trägerschaften nachweisen.

Nachdem sich die Verwaltung für einen Träger entschieden hat, muss dieser eine Bedarfsanalyse erstellen und einen Förderantrag stellen. Geplant ist, den Prozess der Trägerfindung bis Ende November abzuschließen, so dass Anfang 2024 das Nachbarschaftszentrum starten kann. Der zukünftige Träger wird sich und sein Konzept im Bezirksrat vorstellen und für Fragen zur Verfügung stehen. Seine Aufgabe wird es auch sein, sich bei weiteren (evtl. überregionalen) Förderprogrammen zu bewerben. Sein Erfolg wird an der Teilnehmerzahl bei den Veranstaltungen sowie der Anzahl und Qualität der Veranstaltungen gemessen.

 

gez.

Reiner Knoll, Heidemarie Mundlos
 

Loading...

Erläuterungen und Hinweise