Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 23-22351-02
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig und Änderung der Geschäftsordnung für den Rat, den Verwaltungsausschuss, die Ausschüsse und die Stadtbezirksräte der Stadt Braunschweig
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 0300 Rechtsreferat
- Beteiligt:
- DEZERNAT II - Personal-, Organisations-, Digitalisierungs- und Ordnungsdezernat; 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Verantwortlich:
- Dr. Kornblum
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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zur Kenntnis
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14.11.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zum Änderungsantrag 23-22351-01 wird wie folgt Stellung genommen:
In Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 19. September 2023 (Drs. 23-22050) sollte mittels Beschluss über die vorgelegte Änderungssatzung die Regelung in § 17 Abs. 7 Satz 3 der Hauptsatzung so ergänzt werden, dass künftig auch Tonaufzeichnungen von Sitzungen der Stadtbezirksräte erfolgen, aber ausschließlich zum Zweck der Erstellung der Niederschrift. Dieser Zielstellung wird mit dem vorgelegten Verwaltungsvorschlag (Drs. 23-22351) entsprochen.
Die vorgeschlagene Umsetzung von Tonaufzeichnungen auf Stadtbezirksratsebene bedeutet bereits einen Mehraufwand, der im Umfang der Intention des ursprünglichen Antrags jedoch vertretbar und darstellbar ist. Gleichzeitig ist auf diese Weise sichergestellt, dass in Situationen, in denen ein unklares Abstimmungsverhalten vorliegt oder in denen eine unübersichtliche Sitzungslage herrschte, der Sachverhalt im Nachgang nochmals nachvollzogen werden kann.
Mit dem Änderungsantrag 23-22351-01 wird eine deutliche Erhöhung des vorgeschlagenen Standards bzgl. der Tonaufzeichnungen auf Stadtbezirksratsebene angestrebt.
Der Änderungsantrag verfolgt das Ziel einer Angleichung an die Protokollpraxis des Rates und seiner Fachausschüsse.
Die Übernahme dieses Standards auf die Stadtbezirksratsebene würde insbesondere die Tonaufzeichnung mittels einer entsprechenden Fachsoftware (aktuell DigiVox) bedeuten.
Hierfür wäre die Anschaffung entsprechender Laptops für die Bezirksgeschäftsstellen sowie - für die technische Bedienung - die Teilnahme jeweils einer weiteren Verwaltungskraft an den Stadtbezirksratssitzungen erforderlich, was einen entsprechenden finanziellen und personellen Bedarf auslösen würde.
Hinzu käme die technische Veröffentlichung, Pflege und Archivierung der Tonaufzeichnungen bzgl. der öffentlichen Inhalte, was neben einem entsprechenden personellen Aufwand insbesondere auch erhöhte Anforderungen an die städtischen Serverleistungen und Speicherkapazitäten bedingen würde.
All dies würde für die Bezirksgeschäftsstellen einen erheblichen zusätzlichen Mehraufwand bedeuten, der mit den vorhandenen Ressourcen nicht mehr darstellbar wäre. Zudem ist dies für die mit dem Beschluss über den ursprünglichen politischen Antrag beabsichtigte Zielstellung einer nachträglichen Sitzungskontrolle auch nicht erforderlich.
Aus den vorgenannten Gründen und in Anbetracht der Tatsache, dass der Sitzungsbetrieb bislang auch ohne Tonaufzeichnungen ordnungsgemäß abgelaufen ist, werden die von der Verwaltung in Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 19. September 2023 vorgeschlagenen Änderungen von Hauptsatzung und Geschäftsordnung für die Stadtbezirksräte als ausreichend erachtet.
