Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 23-22458-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zur Anfrage der CDU-Fraktion im Stadtbezirksrat 310 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

Die Verwaltung erarbeitet derzeit ein gesamtstädtisches Konzept für Freiflächen-Photovoltaikanlagen (FF-PV). Ziel des Konzepts ist es, Potenzialflächen für FF-PV-Anlagen zu ermitteln. Im Vordergrund stehen dabei unter die Privilegierungstatbestände nach § 35 BauGB fallende Flächen längs von Autobahnen und Schienenwegen des übergeordneten Netzes (mit mindestens zwei Hauptgleisen) sowie weitere Flächen außerhalb der privilegierten Bereiche.

 

Dies vorangestellt werden die Fragen wie folgt beantwortet:

 

zu Frage 1

Die Grenze des Stadtbezirks 310 wird im Westen überwiegend durch die A 391 gebildet, die gemäß § 35 (1) Nr. 8b BauGB als Bundesautobahn unter den Privilegierungstatbestand für den Außenbereich fällt: Grundsätzlich sind FF-PV-Anlagen in einer Entfernung zur A391 von bis zu 200 Metern zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen und die ausreichende Erschließung gesichert ist. Weite Teile des privilegierten Bereichs sind dort jedoch bereits bebaut und können nicht für FF-PV genutzt werden. Zudem stehen dort nach überschlägiger Prüfung zahlreiche öffentliche Belange – insbesondere die Freiraumversorgung der Bevölkerung, Naturschutz, Orts- und Landschaftsbild – einer FF-PV-Nutzung entgegen. Konkrete Aussagen zu möglichen Potenzialflächen werden Anfang 2024 erwartet.

 

Nach aktuellem Stand sieht die Verwaltung keine nennenswerten Potenziale im Stadtbezirk. Neben den vorgenannten Gründen spricht im westlichen Ringgebiet das Defizit an Freiraum-/ Erholungsflächen für die Bevölkerung gegen eine Inanspruchnahme durch FF-PV. Unbebaute Freiflächen sollen perspektivisch eher der ortsnahen Erholung dienen als zur Nutzung solarer Strahlungsenergie herangezogen zu werden.

 

zu Frage 2

Es wurden bislang noch keine FF-PV-Anlagen im Stadtbezirk 310 genehmigt. Die Verwaltung hat keine Kenntnis über private Grundstücksverkäufe/-verpachtungen bzw. die beabsichtigten Nutzungen.

 

zu Frage 3

Wie in der Anfrage dargelegt, wurde die zu installierende Leistung für das gesamte Stadtgebiet im Rahmen des IKSK ermittelt. Die Zahlen wurden und werden nicht auf die einzelnen Stadtbezirke heruntergebrochen.

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