Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 23-22556

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

„Die Einziehung einer Teilfläche der Gemeindestraße „Kannengießerstraße“ ist entsprechend der Anlage 2 zu verfügen und öffentlich bekannt zu machen.“

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Beschlusskompetenz des Ausschusses für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergabe ergibt sich aus § 76 Abs. 3 S. 1 NKomVG i. V. m. § 6 Nr. 2 c der Hauptsatzung.

 

Nach § 8 Abs. 1 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) vom 24. September 1980 in der zurzeit gültigen Fassung in Verbindung mit den hierzu erlassenen Richtlinien vom 15. Januar 1992 hat der Träger der Straßenbaulast die Einziehung einer Straße zu verfügen, wenn diese keine Verkehrsbedeutung mehr hat oder überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls für die Beseitigung vorliegen.

 

Als Umsetzung aus dem 2018 vom Rat beschlossenen Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes sollen aus diesem Rahmenkonzept heraus u.a. Pocket-Parks realisiert werden. Die Verwaltung hat den Standort an der Kannengießerstraße dafür vorgesehen und die Planung durch den Umwelt- und Grünflächenausschuss am 12. Oktober 2023 (Vorlage Drucksache 23-21184) beschließen lassen.

Als Voraussetzung für die Entwicklung dieser Grünanlage ist es erforderlich, die öffentliche Verkehrsfläche einzuziehen. Die zukünftig eingezogene Fläche verbleibt im städtischen Eigentum.

In der Abwägung der öffentlichen Interessen überwiegt das öffentliche Wohl.

 

Die Absicht der Einziehung einer Teilfläche muss nach erfolgter Zustimmung gemäß § 8 Abs. 2 NStrG durch ortsübliche Bekanntmachung drei Monate vor der endgültigen Einziehung veröffentlicht werden. Wenn keine Beschwerden vorgebracht werden, wird die Einziehung anschließend in Form einer Verfügung mit Angabe des Tages, an dem die Eigenschaft als Straße endet oder für den Benutzerkreis eingezogen wird, erneut veröffentlicht.

 

Der Text für die Veröffentlichung durch zweiwöchigen Aushang am Rathaus (Hauptportal, Platz der Deutschen Einheit 1) ist als Anlage 2 beigefügt. Ein Hinweis auf die Tatsache, den Ort und die Dauer dieses Aushanges wird in der Braunschweiger Zeitung erfolgen.

 

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Anlagen

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