Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 23-22595
Grunddaten
- Betreff:
-
Notfallregister
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- SPD-Fraktion im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Feuerwehr, Katastrophenschutz und Ordnung
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zur Beantwortung
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29.11.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Stadt Braunschweig hat sich im "Kommunalen Aktionsplan Braunschweig Inklusion" (KAP) auf das Ziel verpflichtet, allen Menschen in Braunschweig ein gleichberechtigtes Leben zu ermöglichen (Ratsbeschluss vom 24.05.2022, Drs. 22-18342). Auch im Konzept der Bevölkerungsschutz-Leuchttürme wird explizit auf Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen als besonders gefährdete Gruppe eingegangen.
Für Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen können im Katastrophenfall durch längere Stromausfälle schwerwiegende oder sogar lebensbedrohliche Situationen entstehen. Beispielsweise können defekte Aufzugsanlagen eine unüberwindbare Hürde für ältere, kranke oder mobilitätseingeschränkte Personen darstellen. Auch medizinisch notwendige Geräte, bspw. zur Beatmung, können dann nicht betrieben werden.
Daraus folgend stellen wir folgende Fragen:
1. Verfügt die Regionalstelle der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes für solche Krisenfälle über ein Register, in das sich Personen für eine externe Hilfeleistung und gegebenenfalls bedarfsgerechte Evakuierung oder für medizinische Versorgung eintragen lassen können, weil sie Hilfe nicht aus eigenen Mitteln bewältigen oder organisieren können?
2. Wenn nein, ist die Einführung eines solchen Notfallregisters vorgesehen und mit welchen Kosten wäre hierfür zu rechnen?
Gez. Matthias Disterheft
